Durch die Ausweitung der europäischen Umweltgesetze fallen künftig mehr Schweine- und Geflügelbetriebe unter die sogenannte Richtlinie Industrielle Emissionen (RIE).
Der Landwirtschaftsminister Piet Adema schreibt in einem aktuellen Brief an das Parlament, dass die Kriterien für Schweine- und Geflügelbetriebe auf 300 Zuchtsauen, 500 Mastschweine oder andere Schweine, 10.714 Legehennen und 5.000 Masthühner oder andere Hühner gesenkt werden.
Außerdem wird durch die RIE-Ausweitung die Rinderhaltung ab 150 Tieren mit einbezogen und das Treibhausgas Methan wird künftig ebenfalls mitberücksichtigt.
Derzeit bezieht sich die aktuelle Richtlinie auf etwa 4 % der Schweine- und Geflügelbetriebe in der EU. Die Europäische Kommission will dies ausweiten. Dadurch fallen künftig 13 % der größten Rinder-, Schweine- und Geflügelbetriebe darunter, die zusammen für 60 % der Ammoniak- und 43 % der Methanemissionen aus dem Viehsektor verantwortlich sind.
Die EU-Länder werden kommende Woche in Brüssel erneut darauf drängen, dass die Verwaltung und Buchführung für die betreffenden landwirtschaftlichen Betriebe so gering wie möglich gehalten wird. Die Niederlande sind, wie mehrere andere Länder, der Auffassung, dass zunächst die Auswirkungen für die Viehbetriebe, die künftig unter die RIE fallen, genau untersucht werden müssen.
Im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments gibt es viel Widerstand gegen die Benennung der neuen RIE-Regelung. Man hält die Bezeichnung „industriell“ für nicht passend im Zusammenhang mit der Tier- und Viehhaltung.

