Die tschechische EU-RatsprĂ€sidentschaft fordert so schnell wie möglich eine Lockerung der Regeln fĂŒr die Zulassung neuer GMO-Techniken in der Land- und Gartenwirtschaft. Auch andere EU-LĂ€nder drĂ€ngen bereits lĂ€nger darauf.
Nach Aussage von Minister Zdenek Nekula betrifft die derzeitige Gesetzgebung nicht nur Landwirte, sondern fĂŒhrt auch zum Weggang brillanter Wissenschaftler aus der EU. Klimawandel, Nahrungsmittelunsicherheit und saisonale EngpĂ€sse machen es notwendig, die aktuelle Regulierung fĂŒr genetisch verĂ€nderte Lebensmittel- und Saatguttechnologien in der EU zu lockern, sagte Minister Zdenek Nekula am Freitag in Prag.
Nekula erklĂ€rte, neue sogenannte genomische Techniken könnten helfen, Pflanzen widerstandsfĂ€higer gegen Trockenheit, Frost, Krankheiten und SchĂ€dlinge zu machen. âWir brauchen moderne Regelnâ, sagte er, wĂ€hrend er die aktuellen GVO-Regeln als âEinschrĂ€nkungâ bezeichnete.
Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski betonte seinerseits, dass sein neuer Vorschlag zur genetischen Bearbeitung von Lebensmitteln im zweiten Quartal 2023 vorgestellt werde. Dies werde jedoch erst nach einer grĂŒndlichen Analyse der Risiken fĂŒr die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie unter BerĂŒcksichtigung der Interessen des Agrarsektors geschehen, ergĂ€nzte er.
âWir mĂŒssen vorsichtig sein. Wir dĂŒrfen keine Risiken fĂŒr die öffentliche Gesundheit und die Umwelt eingehenâ, sagte er. âWir mĂŒssen die Balance findenâ, fĂŒgte Wojciechowski hinzu und betonte, dass die ökologische Landwirtschaft vor den möglichen Folgen der Zulassung neuer Mutationen geschĂŒtzt werden mĂŒsse.
Die derzeitige Gesetzgebung schreibt eine Zulassungspflicht fĂŒr das Inverkehrbringen aller genetisch bearbeiteten Lebensmittel nach einer Bewertung der Risiken fĂŒr die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor. Laut einer aktuellen Studie der EuropĂ€ischen Kommission ist die derzeitige Verordnung fĂŒr die Bewertung neuer Genomtechniken nicht geeignet.
Umweltschutzgruppen befĂŒrchten, dass eine Ăberarbeitung der Regeln zu einer Absenkung der Risikobewertung fĂŒhren könnte oder sogar auf die Kennzeichnungspflicht der genetischen Bearbeitung verzichtet wird.

