Die EU-Länder haben sich dennoch auf eine weitere abgeschwächte Fassung einer Richtlinie zum Schutz von „Plattformarbeitern“ wie Pizzalieferanten, Uber-Fahrern und Scheinselbstständigen geeinigt. Plattformarbeit ist Arbeit, die im Internet über Online-Plattformen angeboten wird.
Das europäische Gesetz, das ihren Rechtsschutz verbessern sollte, schien letzten Monat am Widerstand einiger Länder zu scheitern. Ein großes Hindernis bestand darin, dass das Gesetz vorschreiben würde, dass solche Dienstleister Mitarbeiter dieser Unternehmen sein müssten.
Damit hätten sie auch Anspruch auf Urlaubstage und Krankheitstage. Vor allem liberale Politiker aus Frankreich und Deutschland wollten der Wirtschaft keine allzu großen Hürden auferlegen.
Estland und Griechenland haben inzwischen einen Kurswechsel vollzogen, da nunmehr festgelegt ist, dass jedes EU-Land das Kriterium der abhängigen Beschäftigung selbst bestimmen kann. Arbeitnehmer, die glauben, kein Selbstständiger, sondern angestellt zu sein, können dies bald gerichtlich anfechten. Die Plattform muss dann nachweisen, dass es sich bei der Person nicht um einen Arbeitnehmer handelt. Die niederländische Gewerkschaft FNV nennt dies „eine abgeschwächte Variante“.
Der PvdA-Europaabgeordnete Jongerius reagierte erleichtert und ist „äußerst froh“, dass eine Einigung erzielt wurde. Jongerius hat jahrelang an der Akte gearbeitet. Auch GroenLinks-Europaabgeordnete Kim van Sparrentak ist erleichtert. Sie nannte dieses Abkommen „einen sehr wichtigen Schritt zum Aufbau eines starken sozialen Europas“.
Positiv ist laut Van Sparrentak, dass die Plattform im Falle eines Konflikts um Arbeitsrechte nachweisen muss, dass kein Arbeitsverhältnis besteht. Die Beweislast wird somit umgekehrt.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen spricht von einer Win-Win-Situation. „Unsere digitale Wirtschaft entwickelt sich weiter, auch die Arbeitnehmerrechte müssen sich weiterentwickeln“, schreibt sie auf X.
Das neue Gesetz muss noch vom Europäischen Parlament genehmigt werden. Es ist unklar, ob das Europaparlament bald über das neue Gesetz abstimmen wird. Aufgrund der Europawahl im Juni geht das Parlament ab April in Wahlurlaub.