Die Niederlande werden sich in den kommenden Wochen in der Europäischen Union nicht für ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat in der Landwirtschaft und im Gartenbau aussprechen.
Das Repräsentantenhaus hat dies in einem Antrag gefordert, doch Landwirtschaftsminister Piet Adema hält sich bedeckt und sagt, er wolle den neuen EU-Vorschlag zunächst sorgfältig prüfen.
Um zu verhindern, dass der Einsatz von Glyphosat in der europäischen Landwirtschaft und im Gartenbau „vorübergehend um ein Jahr verlängert“ werden muss, hält die Europäische Kommission dieses Mal an einem strengen Zeitplan fest. Der Auftakt findet am Freitag, 22. September, im Ständigen Ausschuss für Pflanzengesundheitsgesetzgebung (SCoPAFF) statt.
„Eine endgültige Stellungnahme werde ich erst nach Erhalt des Vorschlags abgeben. Ich werde auch den Rat des Board for the Authorization of Plant Protection Products and Biocides (Ctgb) einholen“, erklärt Adema. Das Thema steht daher nicht auf der Tagesordnung des monatlichen LNV-Ministertreffens in Brüssel.
Adema schreibt dem Repräsentantenhaus, dass das scheidende Kabinett „anschließend“ Stellung zu der uns von der Kommission vorgelegten Wahl beziehen wird. Der angenommene parlamentarische Antrag werde bei der Beurteilung des Kabinetts natürlich eine große Rolle spielen, sagt Adema.
Brüssel hat den EU-Mitgliedsstaaten bereits im Juli einen Entwurf zur Nutzungsverlängerung übermittelt; die aktuelle Ermächtigung läuft Ende dieses Jahres aus. Der SCoPAFF-Ausschuss gilt als Expertenrat; nicht als politische Entscheidung. Dieser Vorschlag an den Ausschuss zeigt, dass die Europäische Kommission eine Fortsetzung der Nutzung für einen Zeitraum von 5 Jahren anstrebt.
Der EG-Vorschlag wird erstmals auf der SCoPAFF-Sitzung Ende September diskutiert. Dort wird es keine Abstimmung geben. Der niederländische Vertreter wird darauf hinweisen, dass Den Haag den Vorschlag zunächst prüfen möchte, bevor eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben wird.
„Natürlich werden die Niederlande in dieser Sitzung darauf hinweisen, dass das Parlament das Kabinett gebeten hat, gegen die Wiederzulassung von Glyphosat zu stimmen.“ Die Abstimmung über die Wiederzulassung von Glyphosat wird voraussichtlich am 13. Oktober (im EU-LNV-Rat – Anm. d. Red.) stattfinden. Selbstverständlich werde ich Ihr Haus vor dieser Abstimmung über meinen Standpunkt informieren.“
Dass Deutschland und Österreich dagegen stimmen werden, ist bereits bekannt. Sowohl für ein Verbot als auch für eine Fortsetzung ist eine „qualifizierte Mehrheit“ erforderlich; mindestens fünfzehn der 27 EU-Mitgliedsstaaten, mit mindestens 65 Prozent der Gesamteinwohnerzahl.
Die Europäische Kommission stützt die Wiederzulassung auf einen positiven Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und eine Risikobewertung der Chemikalienagentur ECHA. Nach einer außergewöhnlich langen Prüfung zahlreicher Studien kamen sie zu dem Schluss, dass Glyphosat kein Risiko für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit darstellt. Die erste Frage ist nun, ob das SCoPAFF-Komitee dies für ausreichend hält.
Theoretisch können die europäischen LNV-Minister immer noch eine kürzere, befristete (fortgesetzte) Genehmigung anstreben, beispielsweise von zwei oder drei Jahren. In diesem Fall werden sie das Thema nach den Wahlen im Juni nächsten Jahres faktisch an die neue Europäische Kommission weiterleiten. In diesem Fall ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
Im ENVI-Umweltausschuss des Europäischen Parlaments stellte sich kürzlich heraus, dass sich Befürworter und Gegner (von rechts versus links) ungefähr die Waage halten, wobei die (gespaltene) liberale Gruppe den Ausschlag geben kann. Der Landwirtschaftsausschuss ist dafür. Dies gilt auch für die Zulassung neuer GVO-Techniken wie CRISPR-CAS. Die Niederlande sind dafür, aber auch beim EU gibt es keine Gewissheit darüber.