Die Fluggesellschaften und die Tourismusindustrie blicken sehnsĂŒchtig auf die Empfehlungen, die die EuropĂ€ische Kommission am Mittwoch zu möglichen Lockerungen der CoronabeschrĂ€nkungen abgeben wird.
Es wird erwartet, dass die Kommission dann auĂerdem Empfehlungen zur GĂŒltigkeit von Gutscheinen und zur noch nicht erfolgten RĂŒckerstattung von Flugtickets sowie zum Neustart des Tourismus veröffentlichen wird.
Tourismus macht normalerweise fast ein Zehntel der Wirtschaft innerhalb der EuropĂ€ischen Union aus, ist aber derzeit eine der am stĂ€rksten von dem weltweiten Corona-Ausbruch betroffenen Branchen. âUnsere Tourismusbranche steckt in groĂen Schwierigkeitenâ, warnt die EuropĂ€ische Kommission, da bis zu 6,4 Millionen ArbeitsplĂ€tze verloren gehen könnten in dem Sektor, der einen UmsatzrĂŒckgang von 50 Prozent bei Hotels und Restaurants bis zu 90 Prozent bei Fluggesellschaften verzeichnet.
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Unter dem Titel âEuropa braucht eine Pauseâ wird die Kommission die EU-LĂ€nder auffordern, gezielte BeschrĂ€nkungen beizubehalten, zum Beispiel in Gebieten mit vielen Corona-Infektionen. Auch können Ausnahmen gemacht werden, wenn ZĂŒge, Busse oder Flugzeuge so umgestaltet werden, dass Passagiere dennoch Abstand zueinander halten können.
Da viele EuropĂ€er diesen Sommer höchstwahrscheinlich zuhause bleiben oder kĂŒrzere Reisewege fĂŒr den Urlaub wĂ€hlen, werden die Randregionen und Inseln am Rande der EU vermutlich weiterhin gemieden werden. SĂŒdeuropĂ€ische Urlaubsziele wie Spanien und Griechenland drĂ€ngen darauf, die Grenzen so schnell wie möglich wieder komplett zu öffnen.
Mehrere europĂ€ische Fluggesellschaften haben bereits mit der Wiederaufnahme ihrer FlĂŒge innerhalb der EU begonnen. Dabei mĂŒssen Passagiere an FlughĂ€fen und in Flugzeugen verpflichtend Mundschutz tragen.
Die Fluggesellschaften haben sich zudem als eine der ersten Branchen fĂŒr finanzielle UnterstĂŒtzung aus dem neuen europĂ€ischen Mega-Wiederaufbaufonds angemeldet. AuĂerdem wollen sie eine Befreiung von der EU-Vorschrift, die Kosten fĂŒr annullierte FlĂŒge in bar an Passagiere zurĂŒckzuzahlen. Bisher haben die Gesellschaften Gutscheine ausgestellt, doch viele Kunden sind damit nicht einverstanden.
Obwohl die FachausschĂŒsse des EuropĂ€ischen Parlaments in den vergangenen Monaten wĂ€hrend der Corona-Krise mitgewirkt und zahlreichen Ausnahmen und vorĂŒbergehenden Verfahren zugestimmt haben, ist von der Verbraucherschutzkommission noch nicht klar, ob sie einer Aussetzung der âRĂŒckzahlungspflichtâ fĂŒr Fluggesellschaften und Reiseveranstalter zustimmt. Dem Vernehmen nach soll die Verkehrskommission des EP mehrheitlich dafĂŒr sein.
Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls auf eine Aussetzung dieser EU-Regeln gedrĂ€ngt. Die EuropĂ€ische Kommission wird diesen LĂ€ndern raten, Staatshaftungen fĂŒr solche Reisegutscheine zu gewĂ€hren â fĂŒr eine Höchstdauer von sechs Monaten. âUm Passagiere und Reisende zu ermutigen, Gutscheine anzunehmen statt RĂŒckzahlung zu verlangen, mĂŒssen Gutscheine vor Insolvenz geschĂŒtzt werden. In einem Entwurf heiĂt es auĂerdem, dass Gutscheine flexibler und weiterverkaufbar sein sollenâ, so steht es in einem Entwurfsbeschluss, der am Mittwoch besprochen wird.

