Die Fluggesellschaften und die Tourismusindustrie blicken sehnsüchtig auf die Empfehlungen, die die Europäische Kommission am Mittwoch zu möglichen Lockerungen der Coronabeschränkungen abgeben wird.
Es wird erwartet, dass die Kommission dann außerdem Empfehlungen zur Gültigkeit von Gutscheinen und zur noch nicht erfolgten Rückerstattung von Flugtickets sowie zum Neustart des Tourismus veröffentlichen wird.
Tourismus macht normalerweise fast ein Zehntel der Wirtschaft innerhalb der Europäischen Union aus, ist aber derzeit eine der am stärksten von dem weltweiten Corona-Ausbruch betroffenen Branchen. „Unsere Tourismusbranche steckt in großen Schwierigkeiten“, warnt die Europäische Kommission, da bis zu 6,4 Millionen Arbeitsplätze verloren gehen könnten in dem Sektor, der einen Umsatzrückgang von 50 Prozent bei Hotels und Restaurants bis zu 90 Prozent bei Fluggesellschaften verzeichnet.
Unter dem Titel „Europa braucht eine Pause“ wird die Kommission die EU-Länder auffordern, gezielte Beschränkungen beizubehalten, zum Beispiel in Gebieten mit vielen Corona-Infektionen. Auch können Ausnahmen gemacht werden, wenn Züge, Busse oder Flugzeuge so umgestaltet werden, dass Passagiere dennoch Abstand zueinander halten können.
Da viele Europäer diesen Sommer höchstwahrscheinlich zuhause bleiben oder kürzere Reisewege für den Urlaub wählen, werden die Randregionen und Inseln am Rande der EU vermutlich weiterhin gemieden werden. Südeuropäische Urlaubsziele wie Spanien und Griechenland drängen darauf, die Grenzen so schnell wie möglich wieder komplett zu öffnen.
Mehrere europäische Fluggesellschaften haben bereits mit der Wiederaufnahme ihrer Flüge innerhalb der EU begonnen. Dabei müssen Passagiere an Flughäfen und in Flugzeugen verpflichtend Mundschutz tragen.
Die Fluggesellschaften haben sich zudem als eine der ersten Branchen für finanzielle Unterstützung aus dem neuen europäischen Mega-Wiederaufbaufonds angemeldet. Außerdem wollen sie eine Befreiung von der EU-Vorschrift, die Kosten für annullierte Flüge in bar an Passagiere zurückzuzahlen. Bisher haben die Gesellschaften Gutscheine ausgestellt, doch viele Kunden sind damit nicht einverstanden.
Obwohl die Fachausschüsse des Europäischen Parlaments in den vergangenen Monaten während der Corona-Krise mitgewirkt und zahlreichen Ausnahmen und vorübergehenden Verfahren zugestimmt haben, ist von der Verbraucherschutzkommission noch nicht klar, ob sie einer Aussetzung der „Rückzahlungspflicht“ für Fluggesellschaften und Reiseveranstalter zustimmt. Dem Vernehmen nach soll die Verkehrskommission des EP mehrheitlich dafür sein.
Deutschland und mehrere andere Mitgliedstaaten haben ebenfalls auf eine Aussetzung dieser EU-Regeln gedrängt. Die Europäische Kommission wird diesen Ländern raten, Staatshaftungen für solche Reisegutscheine zu gewähren – für eine Höchstdauer von sechs Monaten. „Um Passagiere und Reisende zu ermutigen, Gutscheine anzunehmen statt Rückzahlung zu verlangen, müssen Gutscheine vor Insolvenz geschützt werden. In einem Entwurf heißt es außerdem, dass Gutscheine flexibler und weiterverkaufbar sein sollen“, so steht es in einem Entwurfsbeschluss, der am Mittwoch besprochen wird.

