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EU: Keine neuen ‚grünen‘ Auflagen für Luftfahrt bei Corona-Hilfen

Iede de VriesIede de Vries
Foto von Troy Mortier auf UnsplashFoto: Unsplash

Die europäische Verkehrskommissarin Adina Vălean erklärt, dass der Ausbruch des Coronavirus nicht der richtige Zeitpunkt sei, um neue Umweltauflagen an Staatshilfen für Fluggesellschaften zu knüpfen. Umweltgruppen fordern, dass mögliche Staatshilfen an Fluggesellschaften an eine weitere Reduzierung ihrer CO2-Emissionen gebunden werden und dass sie Kerosin besteuern.

Der internationale Verkehrssektor ist durch die von Regierungen verhängten Reisebeschränkungen stark gestört. Fluggesellschaften, Bahngesellschaften und Fährverbindungen mussten ihre Dienste zurückfahren oder ganz einstellen. Auch der Güterverkehr läuft Gefahr zu stocken und entscheidende Lieferketten zu unterbrechen, da zusätzliche Grenzkontrollen enorme Staus verursachen.

Mittlerweile ist klar, dass die Corona-Krise sich nicht auf eine kurzfristige weltweite medizinische Pandemie beschränken wird, sondern auch droht, sich zu einer Wirtschaftskrise auszuwachsen, die möglicherweise größer ist als die Krise der 1930er Jahre. Das Europäische Parlament in Brüssel diskutiert derzeit ein Corona-Wiederaufbaupaket.

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Es steht bereits fest, dass dieses Paket nicht einige Dutzend oder wenige Hundert Milliarden kosten wird, sondern mehrere Hundert Milliarden. Deshalb hat die Europäische Kommission unter Leitung der neuen Präsidentin Ursula von der Leyen bereits beschlossen, dass die 27 EU-Kommissare ihre im vergangenen Jahr aufgestellten Politikprogramme erneut überprüfen müssen.

Nach einer ersten vorläufigen Version des neuen TRAN-Arbeitsprogramms – eingesehen von der Nachrichtenseite EURACTIV – werden mehrere Gesetzesvorschläge zur Förderung der Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe im Luftfahrt- und Schifffahrtssektor zumindest bis 2021 verschoben. Der Schwerpunkt der Aufgaben von Verkehrskommissarin Vălean, eine umfassende Strategie für nachhaltige Mobilität, steht jedoch weiterhin auf der Tagesordnung und wird voraussichtlich gegen Ende 2020 veröffentlicht.

Da in der Luftfahrt das Passagieraufkommen und der Umsatz an manchen Stellen um bis zu 92 % gesunken sind, drohen Teile dieser Branche auszusterben, da viele kleinere Anbieter vom Bankrott bedroht sind. Fluggesellschaften zeigten sich enttäuscht darüber, dass die Europäische Kommission verlangt, dass sie ihren Passagieren Geld zurückerstatten und nicht nur Gutscheine für spätere Flüge anbieten.

Die EU-Passagierrechte-Gesetzgebung erlaubt es Fluggesellschaften, Gutscheine anstelle einer Rückzahlung vorzuschlagen, jedoch liegt die Entscheidung darüber beim Kunden, diese anzunehmen oder nicht. Einige Reise- und Luftfahrtunternehmen halten sich nicht an diese Regeln. Vălean vertritt jedoch unbeirrt die Auffassung, dass die Regeln „klar besagen, dass Passagiere einen Anspruch auf Erstattung haben“ und dass der Rechtsschutz der Kunden es wert ist, geschützt zu werden.

Die Kommissarin räumte allerdings ein, dass es den Fluggesellschaften freisteht, Gutscheine für Reisende so attraktiv wie möglich zu gestalten. Niederlande haben Gutscheine mit einer zeitlichen Begrenzung genehmigt, die, falls sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingelöst werden, vollständig zurückerstattet werden. Fluggesellschaften möchten gerne Gutscheine anbieten, da Rückzahlungen ihre liquiden Mittel in einer Zeit erschöpfen würden, in der sie sie am dringendsten benötigen.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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