Die Europäische Kommission hat zugunsten ukrainischer Agrarexporte eine begrenzte Öffnung des Agrarkrisenfonds in Höhe von 450 Millionen Euro für Landwirte vorgeschlagen, die von EU-Maßnahmen betroffen sind.
Etwa 56 Millionen Euro Entschädigung stehen vorerst nur Getreideproduzenten in Polen, Bulgarien und Rumänien zu. Ihre nationalen Regierungen können diesen Betrag verdoppeln.
Die Berechnungen basieren auf großen Abweichungen in den letzten fünf Jahren zwischen Getreideimporten und -exporten im Vergleich zum EU-Durchschnitt. Für viele andere Bewerber sind die Unterschiede (sprich: Umsatzeinbußen) zu gering. Auch Landwirte in Tschechien, Ungarn und der Slowakei hatten EU-Soforthilfe beantragt. Die europäischen Agrardachverbände Copa und Cosega halten die derzeit vorgeschlagene Regelung für viel zu begrenzt und zudem nebensächlich.
Durch den Transport eines großen Teils der ukrainischen Getreideproduktion „über Land“ zu polnischen, litauischen und rumänischen Häfen landet ein Teil davon in ukrainischen Nachbarländern, was die Preise auf den lokalen Getreidemärkten stark unter Druck setzt. Dort sind die Lager voll mit Mais, Weizen und Sonnenblumen.
Darüber hinaus beklagen französische, italienische und spanische Geflügelzüchter den Zusammenbruch ihres Hühnerfleischmarktes, weil die EU vorübergehend Exportquoten und Steuern für Ukrainer abgeschafft hat. Auch diese Länder fordern ein Entschädigungssystem. Landwirtschaftskommissar Janusz Wojciechowski sagte am Montag in Brüssel beim monatlichen LNV-Ministertreffen, der Fonds sei zu klein für einen so breiten Ansatz.
Auch andere EU-Mitgliedsstaaten baten im Agrarrat vergeblich um Unterstützung. In Lettland und Litauen sind die Milchpreise drastisch gefallen. Die Minister der Ostseeländer warnten vor Schließungen bei Milchbauern, Italien will Entschädigungszahlungen wegen der Vogelgrippe. Frankreich und Spanien wiesen auf die wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihrer Weinproduzenten hin.