Dieser Antrag auf weitere Verzögerung kommt, nachdem im vergangenen Monat mehrere Green-Deal-Gesetze im Bereich Landwirtschaft zurückgezogen und gelockert wurden. Der neue Vorschlag wird von Bulgarien, Estland, Irland, Luxemburg, den Niederlanden, Slowenien, Spanien und Ungarn unterstützt. Das ist jedoch noch nicht die qualifizierte Mehrheit.
Sie äußerten kürzlich bei der Ministerratssitzung in Luxemburg ihre Besorgnis über den Fortschritt der Klimagesetzgebung. Sie stellen fest, dass die Europäische Kommission mit den notwendigen administrativen Arbeiten noch nicht fertig sei. Dies wirft Fragen zur Umsetzbarkeit der rechtzeitigen Einführung der Gesetze auf.
Bei dem von Brüssel angekündigten, aber noch nicht umgesetzten „Benchmarking“ wird das Entwaldungsrisiko für alle importierenden EU-Länder bewertet. Ohne Benchmarking werden alle Länder gleich eingestuft, wodurch sie unverhältnismäßig hohe bürokratische Hürden zu bewältigen hätten. Die Zeit drängt, da Unternehmen und Behörden sich rechtzeitig vorbereiten müssen.
Die EU-Verordnung legt fest, dass Soja, Ölpalmen, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk sowie Holz (und daraus hergestellte Produkte) nur importiert werden dürfen, wenn sie nicht mit Entwaldung in Verbindung stehen. Die Verordnung trat im Juni 2023 in Kraft, und 18 Monate später, also ab Ende 2024, müssen die neuen Regeln angewendet werden.
Als Reaktion auf die Bedenken der Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission angekündigt, die Situation zu evaluieren und den Dialog fortzusetzen. Dabei wird betont, dass das Streben nach einer grüneren Zukunft nicht untergraben werden darf, jedoch gleichzeitig die praktische Umsetzbarkeit und die wirtschaftlichen Auswirkungen berücksichtigt werden müssen.

