EU-Umweltkommissar Virginius Sinkevicius ist der Ansicht, dass Wölfe und Landwirtschaft koexistieren sollten. Er ist nicht der Meinung, dass die Jagd auf Wölfe wieder aufgenommen werden sollte. Laut Sinkevicius sollte der Schwerpunkt auf den Schutz des Weideviehs gelegt werden, indem Zäune errichtet und Schlafräume und Ställe gebaut werden.
Wolfsangriffe auf Schafe, Ziegen und Rinder in ganz Europa nehmen seit Jahrzehnten stetig zu. Europaweit sind derzeit mehr als 17.000 Wölfe registriert. Sinkevicius betonte am Montag in Brüssel, dass die EU-Habitatrichtlinie nicht geändert werden müsse, um die Wolfspopulation einzudämmen.
Die EU-Länder haben bereits die Möglichkeit, den Abschuss von Problemwölfen ausnahmsweise zuzulassen. Einige EU-Mitgliedstaaten haben bereits von der Ausnahmemöglichkeit in der EU-Habitat-Richtlinie Gebrauch gemacht. In dieser EU-Variante der Berner Konvention („Rote Liste“) gilt der Wolf als eines der am stärksten geschützten Tiere.
Österreich hat zum ersten Mal seit 30 Jahren eine Überarbeitung der veralteten Schutzrichtlinie gefordert und dabei die Unterstützung von 16 EU-Mitgliedsstaaten beim Landwirtschaftsrat am Montag in Brüssel erhalten. Sie forderten auch eine einheitliche Überwachung der Wölfe in ganz Europa; jetzt macht das noch jedes Land für sich.
Die gebirgigen und bewaldeten EU-Länder haben die Europäische Kommission gebeten, den Wolf in eine niedrigere Klasse einzustufen, genau wie das Nicht-EU-Land Schweiz. Umweltkommissar Vinkevicius wies darauf hin, dass die EU die Berner Konvention nicht ändern könne, aber ihre eigenen Durchführungsbestimmungen. Und sie machen es laut ihm bereits möglich, Problemwölfe zu erlegen.
Aber die sechzehn EU-Staaten wollen nicht die Erlaubnis, „einen“ Wolf nachträglich zu töten, sondern wollen die Größe der Wolfsrudel im Voraus durch Jagdgenehmigungen kontrollieren können.
Sie forderten auch mehr finanzielle Unterstützung für die bereits bestehende Schadenregulierung, die nur eine Standardentschädigung vorsieht. Auch für den Bau von Zäunen und Zäunen gibt es einen begrenzten Zuschuss, nicht aber für die Dauerüberwachung. Die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterstützt solche Anliegen und finanziert 100 Prozent der Investitionen, so Brüssel.