Die Finanzminister der EU-Länder haben sich auf einen Ansatz geeinigt, bei dem russische Staatsmittel nicht länger vorübergehend, sondern auf unbestimmte Zeit eingefroren werden. Dies soll verhindern, dass die Maßnahme immer wieder politisch verlängert werden muss.
Es handelt sich um etwa 210 Milliarden Euro an Guthaben der russischen Zentralbank, die auf Bankkonten innerhalb der Europäischen Union liegen. Diese Mittel sind bereits eingefroren und bleiben nun dauerhaft für Russland unzugänglich.
Ein großer Teil dieses Betrags, etwa 185 Milliarden Euro, befindet sich auf Konten bei der Finanzinstitution Euroclear. Diese Institution spielt somit eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung und den rechtlichen Folgen der EU-Entscheidung.
Die nun vorgeschlagene dauerhafte Einfrierung soll eine Kredit- oder Finanzierungsmaßnahme für die Ukraine ermöglichen. Die EU will das Geld nicht selbst auszahlen, verwendet die Sperrung jedoch als Basis für diese Unterstützung.
Innerhalb der Europäischen Union gibt es diesbezüglich unterschiedliche Meinungen. Mehrere EU-Länder haben Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Tragfähigkeit dieses Vorgehens geäußert und vor möglichen Risiken gewarnt.
Russland hat angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Maßnahme und gegen Euroclear einzuleiten. Diese Ankündigung verstärkt die Spannungen rund um die Frage, ob der EU-Plan vor Gericht Bestand haben wird.
Die Europäische Kommission erklärt, dass der Vorschlag rechtlich solide sei und Gerichtsverfahren standhalte. Ihrer Ansicht nach bleibe er im geltenden EU-Rahmen und verletze keine grundlegenden Regeln.
Die EU-Staats- und Regierungschefs werden den Vorschlag auf ihrem Gipfel am 18. Dezember besprechen. Es ist noch unklar, wie eventuelle Gerichtsverfahren verlaufen und welche Folgen diese für die Umsetzung der Unterstützung der Ukraine haben werden.

