Das Unterhaus hat in einem Antrag gefordert, dies zu tun, doch Landwirtschaftsminister Piet Adema hält sich noch zurück und sagt, dass er den neuen EU-Vorschlag zunächst gründlich prüfen möchte.
Um zu verhindern, dass die Verwendung von Glyphosat in der europäischen Landwirtschaft und im Gartenbau erneut „vorübergehend um ein Jahr“ verlängert werden muss, hält die Europäische Kommission diesmal an einem straffen Zeitplan fest. Am Freitag, dem 22. September, wird im Ständigen Ausschuss für Pflanzengesundheitsgesetzgebung (SCoPAFF) der Startschuss gegeben.
„Ich werde erst nach Erhalt des Vorschlags eine endgültige Stellungnahme abgeben. Außerdem werde ich Beratungen beim Zulassungsausschuss für Pflanzenschutzmittel und Biozide (Ctgb) einholen“, erklärt Adema. Das Thema steht somit auch nicht auf der Tagesordnung der monatlichen LNV-Ministerratssitzung in Brüssel.
Adema schreibt dem Parlament, dass die geschäftsführende Regierung „danach“ eine Position zu der von der EU-Kommission vorgelegten Wahl beziehen wird. Bei dieser Abwägung wird selbstverständlich der angenommene Parlamentsantrag eine gewichtige Rolle spielen, so Adema.
Brüssel hat bereits im Juli einen Entwurf an die EU-Mitgliedstaaten zur Verlängerung der Nutzung gesendet; die aktuelle Zulassung läuft Ende dieses Jahres aus. Der SCoPAFF-Ausschuss gilt als ein Expertenbeirat, nicht als politische Entscheidungsinstanz. Aus dem Vorschlag an den Ausschuss geht hervor, dass die Europäische Kommission die Nutzung für eine Dauer von 5 Jahren fortsetzen möchte.
In der SCoPAFF-Sitzung Ende September wird der Vorschlag der EU-Kommission zum ersten Mal diskutiert. Dort wird es keine Abstimmung geben. Die niederländische Vertretung wird angeben, dass Den Haag den Vorschlag zunächst noch prüfen möchte, bevor eine inhaltliche Stellungnahme abgegeben wird.
„Selbstverständlich wird Niederlande in dieser Sitzung jedoch mitteilen, dass das Parlament die Regierung gebeten hat, gegen die erneute Zulassung von Glyphosat zu stimmen. Die Abstimmung über die erneute Zulassung von Glyphosat wird voraussichtlich (im EU-Landwirtschaftsrat – Anm. d. Red.) am 13. Oktober stattfinden. Ich werde Ihr Parlament selbstverständlich vor dieser Abstimmung über meine Position informieren.“
Es ist bereits bekannt, dass Deutschland und Österreich dagegen stimmen werden. Für ein Verbot wie auch für eine Verlängerung ist eine „qualifizierte Mehrheit“ nötig; mindestens fünfzehn der 27 EU-Mitgliedstaaten mit dabei mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Die Europäische Kommission stützt die Neubewertung auf einen positiven Bericht der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) und eine Risikobewertung der Chemikalienagentur ECHA. Nach einer außergewöhnlich langen Prüfung zahlreicher Studien kamen sie zu dem Schluss, dass Glyphosat kein Risiko für Umwelt oder menschliche Gesundheit darstellt. Nun stellt sich zunächst die Frage, ob der SCoPAFF-Ausschuss das als ausreichend erachtet.
Theoretisch können die europäischen Landwirtschaftsminister noch auf eine kürzere, zeitlich befristete (verlängerte) Zulassung, etwa von zwei oder drei Jahren, zusteuern. In diesem Fall schieben sie die Angelegenheit faktisch an die neue Europäische Kommission nach den Wahlen im Juni nächsten Jahres weiter. Dafür ist allerdings die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
Im ENVI-Umweltausschuss des Europäischen Parlaments zeigte sich erst kürzlich, dass Befürworter und Gegner (von rechts gegenüber links) sich ungefähr die Waage halten, wobei die (gespaltene) liberale Fraktion den Ausschlag geben kann. Der Landwirtschaftsausschuss ist dafür. Gleiches gilt für die Zulassung neuer Gentechnikverfahren wie Crispr-Cas. Hierfür ist auch die Niederlande, aber auch hier besteht in der EU noch keine Sicherheit.

