Das europäische Gesetz, das ihren Rechtsschutz verbessern soll, schien letzten Monat aufgrund des Widerstands einiger Länder zu scheitern. Ein großes Hindernis war, dass das Gesetz festlegen sollte, dass solche Dienstleister als Arbeitnehmer dieser Unternehmen gelten würden.
Dadurch hätten sie auch Anspruch auf Urlaubstage und Krankschreibung. Vor allem liberale Politiker aus Frankreich und Deutschland wollten der Wirtschaft nicht zu viele Einschränkungen auferlegen.
Jetzt haben Estland und Griechenland ihre Haltung geändert, weil nun festgelegt ist, dass jedes EU-Land selbst das Kriterium der Arbeitnehmerstellung bestimmen darf. Mitarbeitende, die der Meinung sind, keine Selbstständigen, sondern Arbeitnehmer zu sein, können dies künftig rechtlich anfechten. Die Plattform muss dann beweisen, dass die betreffende Person kein Arbeitnehmer ist. Die niederländische Gewerkschaftszentrale FNV bezeichnet dies als „eine abgeschwächte Variante“.
Die PvdA-Europaabgeordnete Jongerius reagiert erleichtert und ist „sehr froh“, dass doch noch eine Einigung erzielt wurde. Jahrelang hatte sich Jongerius intensiv mit dem Thema beschäftigt. Auch die Europaabgeordnete Kim van Sparrentak von GroenLinks ist erleichtert. Sie nannte diese Einigung „einen sehr wichtigen Schritt beim Aufbau eines starken sozialen Europas“.
Van Sparrentak hält es für positiv, dass im Streitfall über Arbeitsrechte die Plattform beweisen muss, dass keine Arbeitsbeziehung vorliegt. Die Beweislast wird also umgekehrt.
Die Vorsitzende der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, spricht von einer Win-Win-Situation. „Unsere digitale Wirtschaft entwickelt sich weiter, und die Rechte der Arbeitnehmer müssen sich ebenfalls weiterentwickeln“, schreibt sie auf X.
Das neue Gesetz muss noch vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Es ist unklar, ob das Parlament zeitnah über das neue Gesetz abstimmen wird. Wegen der Europawahlen im Juni wird das Parlament ab April in den Wahlkampf gehen.

