Die neue Haltung des Europäischen Parlaments, dass der Straßentransport von Schlachttieren auf maximal acht Stunden beschränkt werden soll, ist noch lange keine gelebte Praxis. Es wird mindestens noch einige Jahre dauern, bis auch nur eine neue Gesetzgebung in Kraft tritt.
Die Aussichten auf schnelle Verbesserungen sind tatsächlich nicht günstig, räumte letzte Woche die luxemburgische Europaabgeordnete Tilly Metz (Die Grünen), Vorsitzende des parlamentarischen Untersuchungsausschusses ANIT, ein.
Sie zeigte sich jedoch zufrieden mit der letztendlichen breiten parlamentarischen Unterstützung für den schockierenden Abschlussbericht und die 139 Vorschläge für (einige Dutzend) strengere Regeln sowie für (viele Dutzend) unverbindliche „Empfehlungen“.
„Natürlich hätten wir viel rechtlich verbindliche Gesetzgebung gewollt. Zum Beispiel ein vollständiges Verbot des Tiertransports. Aber mit einer maximal achtstündigen Transportzeit decken wir achtzig Prozent des Exports von Schlachttieren (außerhalb der EU – Anm. d. Red.) ab. Und dass nicht länger nur Kälber unter zehn Tagen, sondern auch anderes Jungvieh nicht mehr transportiert werden darf, ist ebenfalls eine Verbesserung. Und was ist mit verpflichtenden Kontrollen, durch die verfallene Schiffe und Lastwagen außer Betrieb gesetzt werden?“.
Die jetzt geforderten unverbindlichen Empfehlungen sollen Teil neuer Gesetzgebung („Überarbeitung Tierschutz“) werden, die Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides im Jahr 2023 einbringen will. Dann müssen die EU-Kommissare eigene Kommissionspositionen zu diesen 139 „Empfehlungen“ einnehmen. Anschließend müssen auch die 27 EU-Länder dies tun. Es sieht so aus, als stünden die Kommissare „näher“ an der Position des Europaparlaments als an der bisher zurückhaltenden Haltung vieler Landwirtschaftsminister.
Dennoch darf sich das Europaparlament noch nicht zu sicher fühlen. Kyriakides verfügt in ihrer Kommission kaum über spezialisierte Beamte für diese große juristische Überarbeitung und kaum über ein Budget. Außerdem sind sich erfahrene EU-Politiker jetzt, da das Europaparlament eine offizielle Position bezogen hat, bewusst, dass Minister ihre Verzögerungstaktik wieder auspacken könnten.
Viel wird davon abhängen, wie gerade Kyriakides ihre Haltung bewahrt. Unterstützung können Kyriakides und Metz jedenfalls aus Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden erwarten. Diese drei Länder haben im vergangenen Jahr die „Stoppt den Tiertransport“ -Initiative auf EU-Ebene vorangetrieben.
Im Laufe des Wahljahres 2024 sollten dann Trilogverhandlungen zwischen Europaparlament, Kommission und EU-Ministerrat beginnen. Und in vielen Fällen wird es zudem eine Übergangszeit geben, die manchmal mehrere Jahre dauern kann.
Letzte Woche betonten viele Landwirtschaftsminister im EU-Rat in Brüssel, dass ihr Land bereits viel tut, um das Tierwohl während des Transports zu schützen. Sie meinen, die EU müsse zuerst gegen jene Länder vorgehen, die nichts gegen Missstände unternehmen. Einige Minister sagten auch, dass neue Vorschriften nur kommen sollten, wenn diese „auf wissenschaftlicher Forschung basieren“. Kurz gesagt, alles „Bedingungen“, die jetzt schon einen schwierigen Verhandlungsprozess erwarten lassen.
Zudem sind viele der 139 „Empfehlungen“ bei weitem nicht wasserdicht. So ist noch nicht festgelegt, wie das „Umetikettieren“ von Schlachttieren verhindert werden kann. Ein Händler wird das Vieh innerhalb der erlaubten acht Stunden als „Zuchttiere“ in Länder an den EU-Rändern (wie Norwegen, Schweiz, Nordirland, Ukraine) transportieren können, die es dann trotzdem als Schlachttiere weiterverkaufen können an weit entfernte Länder, inklusive wochenlanger Transporte auf überfüllten, kümmerlichen Viehschiffen.
Zur großen Unzufriedenheit der niederländischen Europaabgeordneten Anja Hazekamp (Partei für die Tiere) hat das Europäische Parlament zwar dem schockierenden Abschlussbericht über die Missstände beim Tiertransport zugestimmt, doch wird praktisch nichts dagegen unternommen.
Hazekamp hatte vor zwei Jahren die parlamentarische Untersuchung angestoßen. Ihrer Ansicht nach bleibt es bei unverbindlichen „Empfehlungen“, bei denen noch abzuwarten ist, ob und wann diese, womöglich noch weiter abgeschwächt, umgesetzt werden. Deshalb stimmte sie enttäuscht dagegen…

