Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist keine Einfuhrabgabe oder Steuer, sondern verpflichtet Nicht-EU-Unternehmen, für ihre eigene CO2-Emission zu zahlen, genauso wie es europäische Unternehmen bereits tun. Diese „Umweltkorrektur“ an der Grenze sorgt dafür, dass Importe nicht günstiger sind als die umweltfreundlichen europäischen Produkte.
„Wollen ausländische Unternehmen mit ihren Produkten unseren Markt betreten? Dann auch nach unseren Klimaregeln“, sagt der niederländische Europaabgeordnete Mohammed Chahim (PvdA), der die Verhandlungen im Namen des Europäischen Parlaments leitete.
Die CO2-Abgabe an der europäischen Grenze ist laut seinem Mitverhandler Pascal Canfin (F) eine weltweite Premiere. „Mit dieser Richtlinie wird der Umweltverschmutzer wirklich zur Kasse gebeten, und wir motivieren den Rest der Welt, ebenfalls klimafreundlicher zu werden.“
Die ersten drei Jahre richtet sich das neue System vor allem auf einige große Industriezweige wie Stahl, Aluminium oder Düngemittel. Aber rund um 2026 soll die „Umweltkorrektur“ auch für davon abgeleitete Produkte gelten, wie den Import von Autos oder Getreide, das mit Düngemitteln angebaut wurde.
Die neue Richtlinie soll nicht nur für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen, sondern auch verhindern, dass EU-Unternehmen in Länder abwandern, die keine Strafen für Umweltverstöße kennen. Die EU-Länder arbeiten bereits seit einiger Zeit an der Erstellung einer „Spiegelklausel“ in Handelsabkommen: Die Umweltstandards, die die EU für ihre eigenen Unternehmen vorschreibt, sollen auch für Nicht-EU-Unternehmen gelten.

