Die Zahl der strafbaren Umweltverbrechen in der Europäischen Union nimmt deutlich zu und auch die Strafen werden deutlich erhöht. Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit einer neuen EU-Richtlinie gegen Umweltkriminalität zugestimmt. Umweltkriminalität ist mittlerweile nach Drogen- und Menschenschmuggel die drittgrößte Einnahmequelle der organisierten Kriminalität.
Auch der Kampf mit Umweltkriminellen verschärft sich. Personen oder Unternehmer, die Umweltverbrechen begehen, werden künftig mit Gefängnisstrafen bestraft. Ihre Länge hängt davon ab, wie langlebig, schwerwiegend oder reversibel die Umweltschädigung ist. Qualifizierte Straftaten werden demnächst mit acht Jahren Gefängnis bestraft, Tötungsdelikte sollen künftig mit zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Für andere Straftaten wird demnächst eine Höchststrafe von fünf Jahren verhängt.
Die aktualisierte Liste der Umweltverbrechen umfasst illegalen Holzhandel, Verschmutzung durch Schiffe und Verstöße gegen die EU-Chemikaliengesetzgebung. Es geht auch um „qualifizierte Straftaten“ wie große Waldbrände oder umfangreiche Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden. Dies führt unter anderem zur Zerstörung von Ökosystemen, vergleichbar mit einem Ökozid. Es muss klar sein, dass die Täter/Verschmutzer wussten, dass ihre Handlung (oder Unterlassung) strafbar war und dass sie dennoch (=vorsätzlich) begangen wurde.
Laut Mitverhandlungsführer Toine Manders (CDA) wird die neue EU-Richtlinie einen „dynamischen“ Charakter haben, um zwischenzeitliche Anpassungen und in einigen Fällen sogar einen Rückblick zu ermöglichen. Er wies darauf hin, dass sich die Umweltkriminalität rasant entwickle und ständig neue Techniken und Methoden zum Einsatz komme. Offenbar können auch „normale“ Geschäftsaktivitäten schädlich (für Mensch oder Umwelt) sein und daher auch strafbar sein.
„Es ist an der Zeit, dass wir diese grenzüberschreitende Kriminalität auf EU-Ebene durch harmonisierte und abschreckende Sanktionen bekämpfen“, sagte Manders. „Mit dieser Vereinbarung liegt die Rechnung beim Verursacher.“ Darüber hinaus ist es wichtig, dass sowohl die Führungspositionen umweltverschmutzender Unternehmen als auch die Unternehmen selbst zur Rechenschaft gezogen werden. „Mit der Einführung einer Sorgfaltspflicht gibt es keinen Platz mehr, sich hinter Genehmigungen oder Gesetzeslücken zu verstecken.“
EU-Länder können bald selbst entscheiden, ob sie auch Straftaten verfolgen, die nicht auf ihrem eigenen Territorium begangen wurden. Daher ist es möglich, dass Umweltverbrecher, die in Drittstaaten Schäden anrichten, von einem EU-Mitgliedsstaat strafrechtlich verfolgt werden. Die EU-Länder müssen außerdem spezielle Schulungen für Polizeibeamte, Richter und Staatsanwälte organisieren.