Der Umweltausschuss (ENVI) und der Ausschuss für Wirtschaftliche Angelegenheiten (ECON) des Europäischen Parlaments protestieren gegen die Art und Weise, wie die Europäische Kommission versucht, Kernenergie und Gas als nachhaltige Energie zu klassifizieren.
In einem Brief an die Europäische Kommission äußern die Vorsitzenden beider EP-Ausschüsse Einwände gegen die unklare Ausgestaltung des sogenannten Taxonomiegsetzes. Am letzten Tag des vergangenen Jahres kündigten die EU-Kommissare für Klima, Energie, Steuern und Wirtschaft an, dass Kernenergie und Erdgas unter bestimmten Bedingungen als umweltfreundlich eingestuft werden dürfen.
Der Vorsitzende Bas Eickhout (GroenLinks) des Umweltausschusses ist der Ansicht, dass das Europäische Parlament vor weiteren Schritten der EU-Kommissare die Bremse ziehen muss.
Eickhout zufolge hat die Europäische Kommission nach Hinterzimmergesprächen mit europäischen Regierungschefs die umstrittene Entscheidung vorbereitet. Der Taxonomie-Beschluss legt fest, welche Investitionen als „klimafreundlich“ und „nachhaltig“ eingestuft werden können. Für Investitionen, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen künftig keine EU-Subventionen mehr gezahlt werden.
Praktisch bedeutet dies langfristig das Ende der staatlichen Subventionen für Kernkraftwerke und für mit Erdgas betriebene Kraftwerke. Auch könnten Regierungen, die eigenes Geld in Kernkraftwerke investieren, mit der europäischen Taxonomie in Konflikt geraten.
Die beiden EP-Ausschüsse verlangen mehr Zeit, um den Plan der Kommission bewerten zu können. Zudem fordern sie eine Folgenabschätzung (zu den finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen), wie sie bei wichtigen Gesetzesvorhaben üblich ist.
Eickhout erklärt, dass neben den verfahrensrechtlichen Einwänden auch der politische Inhalt des Kommissionsvorhabens nicht mit dem Mandat übereinstimme, das die Fraktionen im Europäischen Parlament 2019 der Europäischen Kommission erteilt haben. Es bleibt jedoch fraglich, ob die Abgeordneten der drei größten „Koalitionsfraktionen“ dies genauso sehen.
„Die Kommission darf wirtschaftliche Tätigkeiten nur dann als nachhaltig einstufen, wenn dies im Rahmen der Grenzen des Taxonomiegsetzes erfolgt. Stattdessen missbraucht die Kommission dieses Gesetz jetzt, um politische Wünsche einiger Mitgliedsstaaten umzusetzen“, behauptet der niederländische GroenLinkser.
Nach seiner Auffassung profitieren nachhaltige Investitionen nicht von der großen rechtlichen Unsicherheit, der Investoren ausgesetzt sind, wenn Kernenergie und Gas auf fragwürdiger rechtlicher Basis dennoch als nachhaltig eingestuft werden.
Der Plan, Kernenergie und Gas als nachhaltig zu klassifizieren, ist noch nicht vom gesamten Kollegium der EU-Kommissare genehmigt worden. Setzt die Europäische Kommission die Entscheidung durch, kann eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten oder eine absolute Mehrheit des Europäischen Parlaments den Beschluss ablehnen.
(Aktualisierung: In der vorherigen Version dieses Artikels wurde fälschlicherweise von „Anhörungen durch das Europäische Parlament“ gesprochen.)

