Das Europäische Parlament entschied in dieser Woche erneut über die vorübergehende Verlängerung von Regeln, die Anbietern und Online-Plattformen erlauben, Online-Korrespondenz zum Thema sexueller Kindesmissbrauch aufzuspüren.
Diese vorläufige Erlaubnis soll Zeit für Verhandlungen über ein endgültiges europäisches Gesetz verschaffen. Ohne Verlängerung dürften Technologieunternehmen die Kommunikation ihrer Kunden nicht mehr auf solche Inhalte überprüfen.
Datenschutz
Nach Ansicht des Parlaments dient die Maßnahme als Übergangslösung, bis die Europäische Union einen dauerhaften rechtlichen Rahmen festgelegt hat. Die Verhandlungen darüber laufen bereits seit geraumer Zeit. Ein großes Hindernis ist der Wunsch einiger EU-Länder, verschlüsselte Nachrichten öffnen zu dürfen, doch eine Mehrheit des Europäischen Parlaments sieht darin eine zu große Verletzung der Privatsphäre.
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Die Europaabgeordneten betonen, dass die Maßnahmen gezielt und verhältnismäßig bleiben müssen. Ziel sei es ihrer Ansicht nach, Missbrauch zu bekämpfen, ohne dass die digitale Kommunikation aller Bürger systematisch überwacht wird.
Daher darf das freiwillige Scannen laut Parlament nicht auf Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation angewandt werden. Bestimmte Arten von Daten dürfen ebenfalls nicht analysiert werden.
Nur spezifisch
Die Erkennungstechnologie muss außerdem auf Material beschränkt werden, das bereits zuvor als Missbrauchsmaterial identifiziert wurde oder von Strafverfolgungsbehörden als möglicherweise verdächtig oder kriminell eingestuft ist.
Darüber hinaus müssen die Maßnahmen auf Nutzer fokussiert sein, gegen die ein hinreichender Verdacht auf Beteiligung an der Herstellung von Kinderpornografie besteht. Innerhalb des Europäischen Parlaments gibt es gleichzeitig unterschiedliche Auffassungen zur Vorgehensweise. Einige Europaabgeordnete unterstützen die vorübergehende Verlängerung, während andere möglichst schnell ein endgültiges Gesetz wünschen, das gezielte Ermittlungsmaßnahmen erlaubt.

