Zur Gestaltung dieser Mitverantwortung hat das Europäische Parlament die neue Richtlinie zur „angemessenen Sorgfaltspflicht“ ausgearbeitet. Unternehmen müssen mindestens die Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt so weit wie möglich begrenzen oder unterbinden. Im Bereich der Menschenrechte geht es unter anderem um Sklaverei, Kinderarbeit und Ausbeutung. Umweltbezogen betrifft es unter anderem Verschmutzung, Verlust der Biodiversität und den Erhalt von Naturerbe.
Die neuen Regeln gelten für Unternehmen und Mutterkonzerne innerhalb und außerhalb der EU mit mehr als tausend Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die Firmen müssen sorgfältigere Richtlinien entwickeln und angemessene Investitionen tätigen.
Zudem müssen die Unternehmen einen Übergangsplan erstellen, um ihr Geschäftsmodell an das Pariser Klimaabkommen anzupassen, in dem festgelegt ist, dass die Erde höchstens um zwei Grad erwärmt werden darf. Ausgegangen wird von etwa 1,5 Grad Erwärmung.

