Zur Gestaltung dieser Mitverantwortung hat das Europäische Parlament die neue Richtlinie zur „angemessenen Sorgfaltspflicht“ ausgearbeitet. Unternehmen müssen mindestens die Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt so weit wie möglich begrenzen oder unterbinden. Im Bereich der Menschenrechte geht es unter anderem um Sklaverei, Kinderarbeit und Ausbeutung. Umweltbezogen betrifft es unter anderem Verschmutzung, Verlust der Biodiversität und den Erhalt von Naturerbe.
Die neuen Regeln gelten für Unternehmen und Mutterkonzerne innerhalb und außerhalb der EU mit mehr als tausend Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro. Die Firmen müssen sorgfältigere Richtlinien entwickeln und angemessene Investitionen tätigen.
Zudem müssen die Unternehmen einen Übergangsplan erstellen, um ihr Geschäftsmodell an das Pariser Klimaabkommen anzupassen, in dem festgelegt ist, dass die Erde höchstens um zwei Grad erwärmt werden darf. Ausgegangen wird von etwa 1,5 Grad Erwärmung.
Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können Strafen erwarten, wie öffentliche Bloßstellung („Naming and Shaming“) und Bußgelder von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. Die Europäische Kommission wird ein EU-weites Netzwerk von Aufsichtsbehörden schaffen, um unter anderem die Zusammenarbeit zu unterstützen.
Die niederländische Europaabgeordnete Lara Wolters (PvdA) war Mitautorin des Vorschlags. Das neue Gesetz ist ein hart erkämpfter Kompromiss und das Ergebnis jahrelanger, schwieriger Verhandlungen, so Wolters. Sie ist stolz auf die verabschiedete Richtlinie, die ihrer Ansicht nach „einen Meilenstein für verantwortungsbewusstes Unternehmertum darstellt und einen erheblichen Schritt in die richtige Richtung, um die Ausbeutung von Menschen und dem Planeten durch Cowboy-Unternehmen zu beenden“.

