Die Europäische Kommission kann künftig EU-Gelder zurückhalten, wenn ein Mitgliedstaat die Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt. Der Vorschlag hat die juristische Prüfung des Europäischen Gerichtshofs bestanden.
Die polnisch-ungarische Klage gegen den neuen ‚Rechtsstaatsmechanismus‘ wurde von den europäischen Richtern abgewiesen. Die Genehmigung von Sanktionen gegen Polen und Ungarn stand schon längere Zeit im Raum. Die Kommission handelt hierbei nicht außerhalb ihrer Zuständigkeit, da es sich um den Haushalt und die finanziellen Interessen der EU handelt.
Früher gab es bereits den berühmten ‚Artikel 7‘. Damit kann einem Mitgliedstaat das Stimmrecht entzogen werden. Dies erwies sich in den vergangenen Jahren als nicht praktikabel aufgrund der erforderlichen Einstimmigkeit, bei der Polen und Ungarn sich gegenseitig den Rücken stärkten.
Einer hohen Quelle innerhalb der Kommission zufolge ist es einfacher, eine Akte gegen Ungarn als gegen Polen aufzubauen. Korruption bei Ausschreibungen, Klientelismus und Nepotismus in Ungarn bieten sich leichter dafür an als die allgemeinere Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Zudem hat Polen bereits begonnen, das umstrittene Gesetz zur Richterernennung anzupassen.
Aus Sicht von GroenLinks sollte die Europäische Kommission die EU-Fonds für Ungarn und Polen einfrieren, solange diese die Rechtsstaatlichkeit verletzen. Wenn die Kommission dies nicht tut, wollen die Grünen im Europäischen Parlament die Kommission unter Aufsicht stellen. Dieser Schritt wurde bislang erst einmal vom Europaparlament unternommen, wonach die Kommission ihren Rücktritt erklärte.
Strik: „Die polnische und ungarische Regierung untergraben unsere europäischen Werte, unsere Außenpolitik und die Tatsache, dass EU-Recht über nationalem Recht steht. Dieses Wegsehen ist schädlich für die Rechte ungarischer und polnischer Bürger sowie für die Interessen der Europäischen Union als Ganzes.
„Es ist richtig, dass Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die sich nicht an die Rechtsstaatsregeln halten, sanktioniert werden können.“ Das ist die Reaktion von Europarlamentarier Peter van Dalen (ChristenUnie) auf das Urteil des Gerichtshofs. Dysfunktionale Mitgliedstaaten haben eine große negative Auswirkung auf die Europäische Union als Ganzes, und das müssen wir durch Sanktionen oder Kürzungen von europäischen Fördermitteln stoppen können“, so Van Dalen.

