Dabei muss es konkrete Hinweise geben, zum Beispiel von Klientenorganisationen oder Whistleblowern. Dann wird es nicht länger möglich sein, solche Produkte auf den Markt zu bringen, auch nicht für Online-Verkäufe.
Hersteller verbotener Waren müssen ihre Produkte vom Binnenmarkt zurückziehen und diese spenden, recyceln oder vernichten. Unternehmen, die sich nicht an die Regeln halten, können mit einer Geldstrafe belegt werden. Die Waren können gegebenenfalls wieder zugelassen werden, sobald das importierende Unternehmen Zwangsarbeit bei seinen Zulieferern beseitigt hat.
Das Europaparlament hat in dieser Woche eine Verordnung beschlossen, die den Verkauf, Import und Export von Waren verbietet, die mit Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dabei handelt es sich vor allem um Produkte aus Nicht-EU-Ländern, zum Beispiel Kleidung, die von Kindern gefertigt wurde.
Es liegt an Whistleblowern, Nichtregierungsorganisationen und kooperierenden Regierungen, anzugeben, welche Waren verdächtig sind und daher untersucht werden können. Bei genügend stichhaltigen Fakten wird eine Untersuchung eingeleitet.
Die niederländische Europaabgeordnete Samira Rafaela (D66) ist Mitautorin des Vorschlags. Sie spricht von einem historischen Tag und freut sich über die angenommene Verordnung. ‚Wir haben ein bahnbrechendes Gesetzespaket verabschiedet, um Zwangsarbeit weltweit zu bekämpfen.
Diese Verordnung fördert die europäische und internationale Zusammenarbeit, verschiebt die Macht von Ausbeutern hin zu Konsumenten und Arbeitnehmern und bietet den Opfern Möglichkeiten, Gerechtigkeit zu erlangen‘, sagt Rafaela.

