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EU-Richter erteilen Ursula von der Leyen eine Rüge

Iede de VriesIede de Vries
Der Gerichtshof der EU ist der Ansicht, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nicht ausreichend offen über ihre Kontakte mit dem Pfizer-Konzern bezüglich Millionenverträgen für Anti-Covid-Medikamente war. Den europäischen Richtern zufolge hätte von der Leyen ihre E-Mails und Nachrichten an den Pfizer-Manager den damals um Auskunft ersuchenden Europaabgeordneten vorlegen müssen.
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Einige Europaabgeordnete hatten sich damals kritisch über den Umgang der Kommission mit milliardenschweren Verträgen geäußert, insbesondere weil SMS-Nachrichten zwischen von der Leyen und dem Chef des Pharmaherstellers Pfizer nicht veröffentlicht wurden. Die Kommission gibt an, die Nachrichten nicht aufbewahrt zu haben.

Die verurteilende „Rüge“ erfolgt am Vorabend einer entscheidenden Abstimmung im Europäischen Parlament über eine mögliche Wiederernennung von von der Leyen. Im Oktober 2021 baten die Grünen um Zugang zu den COVID-19-Impfstoffverträgen, nachdem bekannt wurde, dass von der Leyen sich persönlich damit beschäftigt hatte. 

Vor zwei Jahren hatte der Europäische Bürgerbeauftragte der Kommission Missmanagement vorgeworfen, weil Brüssel die SMS-Nachrichten mit Pfizer-Chef Albert Bourla nicht veröffentlicht hatte. Die New York Times verklagt die Kommission, da sie die SMS-Nachrichten nicht freigegeben hat. 

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Bislang hatte die Angelegenheit keinen Einfluss auf ihre Kandidatur, da sie schnell die Unterstützung der wichtigsten politischen Fraktionen, EPP, S&D und Renew Europe, erhielt. Von der Leyen hat in den letzten Tagen auch öffentlich bei den Grünen um Unterstützung geworben. Diese stellen die Bedingung, dass die Europäische Kommission keine politische Unterstützung von extrem rechten Fraktionen sucht und dass die Klimaziele des Green Deal eingehalten werden, auch in der europäischen Landwirtschaft.

Das Urteil des Gerichts über die Geheimhaltung der Covid-Medikamentenverträge stellt für die Grünen nun möglicherweise ein Dilemma dar. Das Europäische Parlament debattiert und stimmt am Donnerstag (18. Juli) über von der Leyen ab. Dabei wird das Urteil des EU-Gerichts mit Sicherheit auch zur Sprache kommen.

Die Europäische Kommission erklärte in einer ersten Reaktion, dass sie die Urteile des Gerichts und deren Auswirkungen prüfe und sich ihre rechtlichen Optionen vorbehalte. Die Kommission könnte entscheiden, Berufung beim Europäischen Gerichtshof einzulegen.

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Tags:
Recht

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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