Auf Vorschlag des niederländischen Europaabgeordneten Jan Huitema (VVD/Renew) wird nun festgelegt, dass Brüssel zunächst sicherstellen muss, dass genügend naturfreundliche Düngerersatzstoffe verfügbar sind, bevor eine verbindliche Einschränkung verhängt werden kann.
Außerdem soll künftig zwischen „wirklich schädlichen“ Pestiziden und „ungefährlichen“ Sorten unterschieden werden. Huitema war einer von sieben Verfassern der Kompromisse zum SUR-Pestizidgesetz.
Darüber hinaus wird nun eine „Handbremse“ ins Gesetz eingebaut. Sollten 2029 nicht ausreichend Ersatzstoffe verfügbar sein, kann die neue Europäische Kommission das Reduktionsziel nachträglich herabsetzen.
Obwohl linke Fraktionen und Umweltorganisationen intensiv gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat kämpften, gab es im Umweltausschuss keine Mehrheit, die vorgeschlagene zehnjährige Verlängerung abzulehnen. Obwohl das Europaparlament formal nichts über die erneute Zulassung zu sagen hat, gilt deren Ablehnung dennoch als ein Angebot an die 27 Umweltminister, die mehrheitlich dafür sind.
Dies eröffnet auch die Möglichkeit für einen letzten Kompromiss der Europäischen Kommission, der derzeit hinter den Kulissen ausgearbeitet wird. Im nächsten Monat könnte Frankreich innerhalb der EU eine entscheidende Stimme zum begrenzten Einsatz von Glyphosat abgeben.
Die Kompromisse des Umweltausschusses sind auch ein Versuch, sich doch noch mit ihren Kollegen im Agrarausschuss auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Ende November muss das gesamte Parlament über die Düngemittelgesetze abstimmen. Es ist unklar, ob Straßburg und Brüssel sich noch einigen können.
Ein Dutzend osteuropäischer Länder versucht von Anfang an, den SUR-Vorschlag komplett zu blockieren. Elf EU-Länder wollen, dass die verpflichtende Zielvorgabe pro Land fällt. Die Umweltkompromisse gehen ebenfalls in diese Richtung.
Ähnliche Situationen gibt es auch bei weiteren noch offenen Green Deal-Vorschlägen. So müssen sich Minister und EU-Politiker noch über die (endgültige) Umsetzung des Naturschutzgesetzes, die EU-Bodenrichtlinie („saubere Bodenbuchhaltung“), Plastik-(Gemüse-)Verpackungen und die Abfallrichtlinie (weniger Lebensmittelverschwendung, auch in der Landwirtschaft) verständigen.

