Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments möchte, dass die Schädigung oder Zerstörung von Natur, Biodiversität und Ökosystemen international strafbar wird. Ökozid soll ihrer Ansicht nach als internationales Verbrechen eingestuft werden.
Unter dem Römischen Statut kann so etwas vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag angeklagt und verfolgt werden.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments kritisieren, dass die EU bereits seit 2006 Pläne macht, um den Verlust der Biodiversität zu bekämpfen, aber dennoch weiterhin Tier- und Pflanzenarten aussterben. Derzeit sind mehr als 1 Million Pflanzen- und Tierarten vom Aussterben bedroht.
Obwohl die EU bereits das weltweit größte Netzwerk an Schutzgebieten hat, ist weiterhin ein EU-Naturschutzprogramm notwendig, bei dem innerhalb von zehn Jahren mindestens 30 % des Landes und der Meere geschützt sein müssen.
Der Umweltausschuss betont, dass Entwaldung, Klimawandel, großflächige Landwirtschaft und der Handel mit Wildtieren nicht nur eine Bedrohung für die Biodiversität darstellen, sondern auch für den Menschen, so die niederländische Abgeordnete Anja Hazekamp (PvdD), die an dem Bericht mitgewirkt hat.
Die EU-Politiker lehnen eine erneute Zulassung der Verwendung von Glyphosat nach dem 31. Dezember 2022 ab. Der Umweltausschuss fordert, dass keine Genehmigungen mehr für neue Straßen, Flughäfen oder industrielle Aktivitäten in und in der Nähe von Naturschutzgebieten erteilt werden. Auch schädliche Aktivitäten in Schutzgebieten auf See – die derzeit noch oft erlaubt sind – sollen verboten werden.

