Die Europäische Kommission hat Ungarn aufgerufen, den umstrittenen Gesetzentwurf – bekannt als „Gesetzentwurf zur Transparenz von zivilgesellschaftlichen Organisationen“ – zurückzuziehen. Brüssel sieht in diesem Gesetz schwerwiegende Risiken für die Grundrechte und Freiheiten der Bürger, insbesondere für das Vereinigungsrecht.
Das Gesetz sei dazu gedacht, den ausländischen Einfluss auf ungarische gesellschaftliche Organisationen zu beschränken, steht laut der Europäischen Kommission jedoch im Widerspruch zum EU-Recht. Auch das Europäische Parlament hat sich gegen den ungarischen Gesetzentwurf ausgesprochen.
In einer Resolution fordern EU-Politiker nicht nur den Rückzug des Gesetzes, sondern auch die Verhängung finanzieller Sanktionen gegen Ungarn. Mehrere Abgeordnete betonten, es sei an der Zeit, dass die Europäische Kommission über reine Warnungen hinausgeht.
Eine angenommene Resolution kritisiert zudem die prorussische Haltung von Ministerpräsident Viktor Orbán. Die Europaabgeordneten stellen fest, dass dieser Kurs im Gegensatz zur gemeinsamen Außenpolitik der EU stehe, gerade im Licht des russischen Kriegs gegen die Ukraine. Die Resolution erhielt breite Unterstützung aus mehreren Fraktionen.
Auch Menschenrechtsorganisationen haben einen offenen Brief an die Europäische Kommission gesandt. Sie fordern sofortiges Handeln gegen den ungarischen Gesetzentwurf. Diese Organisationen betonen, dass der Entwurf Ähnlichkeiten mit russischer Gesetzgebung aufweist, die in der Vergangenheit eingesetzt wurde, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken.
Obwohl Ungarn in früheren Gerichtsverfahren zu ähnlichen Fragen bereits durch den Europäischen Gerichtshof in der falschen Position befunden wurde, setzt die Orbán-Regierung die Einbringung umstrittener Gesetzgebung fort.
Trotz wiederholter Warnungen scheint Budapest vorerst nicht bereit, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Die Europäische Kommission hat jedoch deutlich gemacht, dass sie nicht zögern wird, rechtliche Schritte einzuleiten, falls Ungarn nicht bald ihrer Aufforderung nachkommt. Konkrete EU-Sanktionen wurden bislang jedoch noch nicht bekannt gegeben.

