Das Abkommen legt für den Export der meisten europäischen Produkte einen Einfuhrzoll von 15 Prozent fest. Im Gegenzug stimmt die Europäische Union der Abschaffung der Einfuhrzölle auf amerikanische Industrieprodukte zu. Damit werden die Vereinbarungen umgesetzt, die die Europäische Kommission und die US-Regierung im vergangenen Jahr getroffen haben.
Während der Abstimmung unterstützten 440 Europaabgeordnete den Vorschlag. Demgegenüber standen 151 Gegenstimmen, während 50 Mitglieder sich der Stimme enthielten. Damit erhielt das Abkommen im Parlament eine deutliche Mehrheit.
Zusätzliche Absicherung
Das Europäische Parlament begnügte sich nicht mit der Zustimmung zu den Vereinbarungen, sondern nahm auch zusätzliche Sicherungen in die Gesetzgebung auf. Nach Ansicht der Abgeordneten sollen diese dafür sorgen, dass die Europäische Union eingreifen kann, wenn sich die Vereinigten Staaten nicht an die gemachten Absprachen halten.
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Eine dieser Sicherungen ist ein Verfallsdatum. Die Regelung läuft Ende 2029 aus, es sei denn, es wird beschlossen, das Abkommen zu verlängern. Darüber hinaus erhält die Europäische Kommission die Möglichkeit, das Abkommen auszusetzen, wenn die Vereinigten Staaten ihre Verpflichtungen nicht erfüllen oder wenn Handel und Investitionen gestört werden.
Bernd Lange, Vorsitzender des Handelsausschusses des Europäischen Parlaments, erklärte, dass das Parlament die Umsetzung des Abkommens genau verfolgen wird. Nach seiner Ansicht dienen die zusätzlichen Sicherungen dem Schutz der europäischen Interessen.
Grönland
Die Umsetzung des Abkommens verzögerte sich zuvor. Mehrere Entwicklungen spielten dabei eine Rolle, darunter Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump über Grönland sowie ein Urteil des US Supreme Court, durch das viele frühere amerikanische Einfuhrzölle für ungültig erklärt wurden.
Mit der parlamentarischen Zustimmung wurde erneut ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Handelsabkommens getan. Gleichzeitig hat das Europäische Parlament festgelegt, dass die Europäische Kommission eingreifen kann, wenn sich die Vereinigten Staaten nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten oder wenn die Handelsbeziehung erneut unter Druck gerät.

