Das Europäische Parlament hat die 27 Landwirtschaftsminister und die Europäische Kommission mit einer "Vorwarnung" darüber informiert, dass es an einem Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln festhält. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wollen nicht, dass die Verwendung ab 2023 erneut zugelassen wird, wie es mehrere EU-Länder fordern.
Später in diesem Monat wird die Veröffentlichung einer Vier-Länder-Studie zum Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel erwartet, einer Evaluationsstudie, an der neben Frankreich, Schweden und Ungarn auch Niederlande beteiligt waren. Es wird befürchtet, dass sich ein Tauziehen zwischen Befürwortern und Gegnern wiederholt oder dass es zu weiteren Verzögerungen und Aufschüben kommt.
In einer breit unterstützten Entschließung zum Schutz der Biodiversität (515 Stimmen dafür, 90 dagegen, 86 Enthaltungen) drängt das Europaparlament erneut darauf, die EU-Initiative zum Schutz von „Bestäubern“ dringend zu überarbeiten. Ziel sollte sein, den Rückgang der Bestäuber (Bienensterben) entgegenzuwirken.
Die Europaabgeordneten betonen außerdem, dass Landwirte umweltfreundliche Pflanzenschutzmittel benötigen, um den Einsatz von Pestiziden reduzieren zu können. Um dieses Ziel zu untermauern, plädieren die Abgeordneten für ein europäisches Biodiversitätsgesetz, das mit dem europäischen Klimagesetz vergleichbar ist.
Darüber hinaus setzen sie sich für eine Art „Pariser Abkommen“ für die Biodiversität bei der UN-Konferenz im Oktober dieses Jahres ein. Bei dieser Konferenz werden die weltweiten Prioritäten im Bereich Biodiversität für 2030 und darüber hinaus festgelegt.
Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bedauern, dass die EU ihre Biodiversitätsziele für 2020 nicht erreicht hat. Obwohl die EU bereits über das größte Netzwerk geschützter Gebiete weltweit verfügt, erneuern die EU-Politiker ihren früheren Aufruf, spätestens bis 2030 mindestens 30 % der europäischen Land- und Meeresgebiete als Schutzgebiete auszuweisen.

