Cyproconazol ist ein pilzbekämpfendes Pestizid, das für Getreide, Kaffee, Zuckerrüben, Weintrauben und Erdnüsse eingesetzt wird. Das Mittel wirkt hormonell störend. ‚Carbendazim‘ ist eine mutagene Substanz, die außerhalb Europas auf Zitronen und Mandarinen gesprüht wird.
„Diese Stoffe sind in der EU verboten. Dann ist es seltsam, wenn man sie in importierten Lebensmitteln erlaubt. Unser Ziel ist, dass alle Landwirte – innerhalb und außerhalb Europas – Lebensmittel mit Respekt vor Tieren, unserem Planeten und unserer Gesundheit produzieren. Dafür müssen für Importprodukte dieselben Standards gelten wie für europäische Produkte“, so die Europaabgeordnete Anja Hazekamp (Partei für die Tiere).
Die angenommenen Einwände haben bindende Wirkung, wodurch Importprodukte frei von den genannten Schadstoffen bleiben müssen. Die verabschiedeten Resolutionen betonen, dass landwirtschaftliche Produkte aus Nicht-EU-Ländern denselben Normen entsprechen müssen wie Produkte, die in der EU hergestellt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
522 Europaabgeordnete stimmten für den Einspruch gegen den Beschluss der Kommission bezüglich Cyproconazol und Spirodiclofen, 127 dagegen und 28 enthielten sich. Für Benomyl, Carbendazim und Thiofanat-Methyl stimmten 516 Europaabgeordnete für den Einspruch, 129 dagegen und 27 enthielten sich.
Eine absolute Mehrheit von mindestens 359 Europaabgeordneten war erforderlich, um die Beschlüsse der Kommission abzulehnen. Die Europäische Kommission muss nun ihre Vorschläge zurückziehen. Die Europaabgeordneten fordern die Kommission auf, einen neuen Vorschlag vorzulegen, in dem alle maximalen Rückstandsmengen auf den niedrigstmöglichen Standardwert von 0,01 mg gesenkt werden.

