Das Europäische Parlament hat die Europäische Kommission dazu aufgerufen, ‘unmittelbar’ ein ‘Vertragsverletzungsverfahren’ gegen Ungarn einzuleiten wegen Verletzungen des Rechtsstaatsprinzips. Diese gesetzliche Möglichkeit besteht erst seit Kurzem, doch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen zögert noch, dieses Mittel einzusetzen.
Falls die Kommission nicht schnell gegen Ungarn vorgeht, droht das Europäische Parlament sogar, vor dem Gerichtshof in Luxemburg ein Verfahren gegen die eigene Kommission anzustrengen.
Ungarn steht bei der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament wegen der Maßnahmen von Ministerpräsident Viktor Orbán gegen die Medien, die unabhängige Justiz und Minderheitenrechte schlecht da. Das Verhältnis zur EU hat sich in den letzten Wochen weiter verschärft, seit Ungarn eine Gesetzesänderung verabschiedet hat, die ‘LGBTQI+-Propaganda’ gegenüber Minderjährigen verbietet.
Wenn ein EU-Land den Rechtsstaat verletzt, erhält es zunächst eine Warnung im Rahmen des sogenannten ‘Rule-of-Law-Verfahrens’. Verbessert sich die Lage dann nicht, kann ein Artikel-7-Verfahren eingeleitet werden. In diesem Fall kann ein Mitgliedstaat suspendiert werden: Er verliert dann sein Stimmrecht in den Sitzungen der EU-Ministerräte.
Die europäischen Regierungschefs und Staatsoberhäupter haben versucht, solche einschneidenden Sanktionen gegen Orbán im Dezember 2020 mit einem ‘Aufschubbeschluss’ zu verhindern. In einer am Donnerstag mit 529 gegen 150 Stimmen und 14 Enthaltungen angenommenen Entschließung bedauert das Europäische Parlament, dass die Kommission dem offensichtlich nachgibt.
Die Aussetzung von Zahlungen wäre ein neuer Testfall für diese EU-Vorschriften. Die ungarische Regierung hat das Gesetz beim Europäischen Gerichtshof angefochten. Deshalb bleibt die Kommission derzeit noch abwartend. Doch Präsidentin Von der Leyen machte in einer Debatte in Straßburg deutlich, dass Ungarn noch in diesem Herbst angegangen wird.
Brüssel hält aktuell zudem die Zustimmung zur Auszahlung des ungarischen Corona-Wiederaufbauplans zurück. Der Vorschlag aus Budapest falle in Bezug auf Anti-Korruptionsmaßnahmen unzureichend aus, sagen Verantwortliche. Der Antrag Ungarns auf 7,2 Milliarden Euro aus dem Wiederaufbaufonds wird bis zur Frist am 12. Juli nicht genehmigt.

