Der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments ist der Ansicht, dass Fischer nicht verpflichtet werden dürfen, Kameras an Bord zu installieren. Mit Kameras will die EU die Verarbeitung des Fisches an Bord der Fischereifahrzeuge überwachen können.
Der niederländische Europaabgeordnete Peter van Dalen (ChristenUnie) hält die Ablehnung der Kamerapflicht für völlig gerechtfertigt: „Stellen Sie sich vor, bei Ihnen zu Hause oder bei der Arbeit würde ständig eine Kamera mit Ihnen mitsehen. Das will doch niemand“, so Van Dalen. Er ist der Meinung, dass diese Art der verbesserten Überwachung auf freiwilliger Basis erfolgen sollte.
Ein weiterer wichtiger Erfolg wurde bereits letzte Woche bei einer früheren Abstimmung erzielt: Fischkutter dürfen ihren Fang an Bord wiegen, bevor sie ihn an Land bringen. Die Branche hat laut Van Dalen in der Vergangenheit große Investitionen in den Erwerb und die Installation teurer Wägetechnik an Bord getätigt.
Das wäre alles umsonst gewesen, wenn der Vorschlag der Europäischen Kommission angenommen worden wäre. Am Freitag folgt im Fischereiausschuss, der dann von Van Dalen geleitet wird, die Schlussabstimmung über den geänderten Text. Der niederländische Europaabgeordnete erwartet dann die Zustimmung zu den geänderten Texten.
Wahrscheinlich kann im März im gesamten Plenum des Parlaments über die neue Kontrollverordnung abgestimmt werden. Danach können die trilateralen Verhandlungen mit dem Ministerrat und der Europäischen Kommission über den endgültigen Text dieses europäischen Gesetzes beginnen.

