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Fluggäste behalten bei Ausfall Anspruch auf Schadensersatz

Iede de VriesIede de Vries
Nach dreizehn Jahren Verhandlungen haben das Europäische Parlament und die EU-Länder eine begrenzte Einigung über neue Regeln für Fluggäste erzielt. Dabei bleiben wichtige bisherige Rechte erhalten und es kommen auch neue Schutzmaßnahmen hinzu. Handgepäck an Bord bleibt erlaubt.
Fluggäste behalten Anspruch auf Schadensersatz bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden.Foto: Unsplash

Eine langanhaltende europäische Debatte über die Rechte von Fluggästen scheint damit zu einem Ende zu kommen. Die Einigung ist das Ergebnis jahrelanger Verhandlungen zwischen europäischen Institutionen und nationalen Regierungen. Diese waren so schwierig, weil die Fluggesellschaften etwas ganz anderes wollten.

Eines der wichtigsten Ergebnisse ist, dass Passagiere weiterhin Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug sich um mehr als drei Stunden verspätet. Versuche, diese Grenze anzuheben, haben sich letztlich nicht durchgesetzt.

Rechte werden nicht abgeschafft

Auch die bestehenden Entschädigungsbeträge bleiben erhalten. Frühere Vorschläge (von einigen EU-Ländern und vielen Fluggesellschaften), diese Beträge zu senken, sind nicht Teil der endgültigen Vereinbarung.

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Die Diskussion über die Entschädigungen war über Jahre hinweg einer der umstrittensten Verhandlungspunkte. Befürworter eines starken Verbraucherschutzes standen dabei Fluggesellschaften gegenüber, die sich mehr Flexibilität wünschten.

Neben dem Erhalt der bestehenden Rechte enthält die Vereinbarung auch neue Maßnahmen für Reisende. Die Reform kombiniert dadurch vertrauten Schutz mit ergänzenden Regeln, die die Position der Passagiere stärken sollen.

Die Vereinbarung enthält zudem neue Bestimmungen, die die Stellung der Passagiere bei Verspätungen, Annullierungen und weiteren Störungen ihrer Reise weiter stärken sollen. Befürworter sprechen daher von einer wichtigen Verbesserung des Schutzes für Reisende.

Kinder und Handgepäck

Die neuen Regeln sollen Reisenden mehr Klarheit über ihre Rechte und darüber geben, wie Entschädigungen beantragt werden können. Zudem wird auf einen einfacheren und transparenteren Prozess gesetzt. Beschwerden über ausgefallene oder verspätete Flüge müssen künftig nicht mehr bei einem Reiseveranstalter oder Buchungsagenten eingereicht werden, sondern direkt bei der Fluggesellschaft.

Für Familien gibt es spezifische Garantien. Kinder bis 14 Jahre sollen ohne Zusatzkosten neben ihren Eltern oder einer begleitenden erwachsenen Person sitzen können, damit Familien während der Reise nicht getrennt werden.

Auch das Handgepäck ist Teil der Reform. Kleine persönliche Taschen bleiben an Bord erlaubt und Reisende sollen besser erkennen können, welche Kosten im Ticketpreis enthalten sind. Dadurch soll der Preisvergleich zwischen Flügen erleichtert werden.

Unzufriedenheit

Nicht alle sind mit dem Ergebnis zufrieden. Vertreter der Luftfahrtbranche haben Kritik an Teilen der Vereinbarung geübt. Sie befürchten, dass neue Verpflichtungen zu höheren Kosten und zusätzlichen administrativen Belastungen für Fluggesellschaften führen könnten.

EU-Verkehrskommissar Tzitzkostas sagte auf einer Pressekonferenz in Straßburg, es sei eine gute Nachricht, dass es nun endlich eine klare europäische Regelung gebe, und dass er später in diesem Jahr eine „Strategieerklärung“ zur weiteren Zukunft der Luftfahrtindustrie vorlegen werde. Vermutlich werden dann erneut die vielen Wünsche der Branche (weniger Regeln, weniger Rechte und weniger Schadensersatzansprüche für Passagiere) auf den Tisch kommen, die derzeit außerhalb des EU-Abkommens geblieben sind.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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