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Mehr Mindestlohn in EU-Ländern, auch für mehr Leiharbeitnehmer

Iede de VriesIede de Vries

Verhandler des Europäischen Parlaments und der EU-Länder haben sich auf eine neue europäische Richtlinie für Mindestlöhne geeinigt. Diese Richtlinie auferlegt den Unternehmen keine finanziellen Verpflichtungen. Allerdings gibt es strengere Verfahren für die EU-Länder, um die Höhe des Mindestlohns an ihren Durchschnitt und an die Gesamtsumme der Löhne zu koppeln. 

Die europäischen Mitgliedstaaten müssen prüfen, ob ihre Mindestlöhne ausreichend sind, beispielsweise im Verhältnis zur internationalen Norm von mindestens 50 % des durchschnittlichen Bruttolohns und 60 % des sogenannten Median-Bruttolohns. Mehr als zwanzig europäische Länder, darunter Niederlande, erfüllen diese Norm nicht. „Ein klares Signal aus Europa, dass die Niederlande die Mindeststundenlöhne auf 14 Euro erhöhen müssen“, unterstrich die niederländische Hauptverhandlerin Agnes Jongerius.

Auf Drängen von Schweden und Dänemark wurde in letzter Minute ein Kompromisstext hinzugefügt, der deutlich macht, dass es sich um Mindestvereinbarungen handelt, die Länder nach oben überschreiten dürfen. Beide Länder wollten nicht das Risiko eingehen, ihre kollektiven sozialen Standards senken zu müssen. 

Darüber hinaus werden Gewerkschaftsrechte verankert: EU-Länder müssen einschreiten – auch präventiv – wenn Arbeitnehmer und Gewerkschaftsvertreter von einem Arbeitgeber unter Druck gesetzt oder bedroht werden. Agnes Jongerius: „Gemeinsam ist man stärker. Und ein Tarifvertrag mit guten Arbeitsbedingungen ist die beste Methode, Armut unter Beschäftigten entgegenzuwirken. Das ist wirklich ein Richtungswechsel gegenüber dem Europa kurz nach der Bankenkrise, wir drücken die Löhne ab jetzt nach oben!“

EU-Kommissar Nicolas Schmidt (Soziales) zeigte sich zufrieden mit der nun erreichten vorläufigen politischen Einigung zwischen den Sozialministern und den EP-Verhandlern. Die neue Richtlinie legt keine Verpflichtungen fest, sondern schafft einen Rahmen für nationale Verhandlungen und Verfahren, bei denen jedoch europäische Untergrenzen definiert sind. Im Juli stimmt das Europäische Parlament über die Einigung ab, und auch die EU-Länder müssen am 16. Juni endgültig zustimmen. 

Nach der neuen Richtlinie müssen mindestens 80 Prozent der Beschäftigten in einem EU-Land unter kollektive (Tarif-)Loohnverhandlungen fallen. Falls dies nicht zutrifft, muss das EU-Land einen Bericht an Brüssel vorlegen. Dadurch werden voraussichtlich auch landesweite kollektive Lohnvereinbarungen für Paketboten, Spargelpflücker, Zwiebelstecher und landwirtschaftliche Saisonarbeitskräfte notwendig sein.

Es wird erwartet, dass der Lohn von etwa 25 Millionen Arbeitnehmern durch diese Gesetzgebung steigen wird.  Der Mindestlohn wird nicht überall gleich sein, aber die Länder werden verpflichtet, kollektive Verhandlungen zu fördern. Hierfür wird empfohlen, von einem Basis-Paket an Waren und Dienstleistungen auszugehen. 

Auch die niederländische GrünLinks-Europaabgeordnete Kim van Sparrentak zeigt sich zufrieden mit diesem wichtigen Schritt: „Zu lange hat die Europäische Union Arbeitnehmer mit den niedrigsten Löhnen vernachlässigt. Dieses Gesetz zeigt, dass ein sozialeres Europa möglich ist, wenn der politische Wille da ist. Da viele Menschen Schwierigkeiten haben, über die Runden zu kommen, ist es nun wichtig, diese Vereinbarung so schnell wie möglich in höhere Löhne umzusetzen.“

Im Abkommen wurde auch der Vorschlag von Van Sparrentak aufgenommen, bei der Festlegung des Mindestlohns die Schließung der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen zu berücksichtigen: „Vor allem Frauen arbeiten in niedrig bezahlten Jobs. Indem wir hier ansetzen, können wir diesen Einkommensunterschied noch schneller angehen.“

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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