Für Saisonarbeiter und Zeitarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern wird in der Europäischen Union eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis eingeführt. Dieses neue Gesetz regelt den Zugang legaler Migranten von außerhalb des EU zum europäischen Arbeitsmarkt, insbesondere im Agrar- und Gartenbau.
Der Einzelgenehmigung Die Richtlinie wurde am Mittwoch mit 465 Stimmen bei 122 Gegenstimmen angenommen. Zwischen den SoZa-Ministern und dem Europäischen Parlament fanden umfangreiche Verhandlungen statt.
Bei dem neuen Gesetz handelt es sich um eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, die legalen Migranten von außerhalb des EU ein Aufenthaltsrecht und Zugang zum europäischen Arbeitsplatz in einem Verfahren gewährt. „Dies ist wirklich ein Win-Win-Gesetz, mit dem wir Migranten einen sicheren, legalen Zugangsweg zum EU bieten und gleichzeitig Engpässe in wichtigen Sektoren unseres Arbeitsmarktes beheben können“, sagt Tineke Strik, Europaabgeordnete von GroenLinks.
Bei den Verhandlungen gelang es ihr, die Entscheidungsfristen zu verkürzen und dafür zu sorgen, dass eingestelltes Personal einen besseren Rechtsschutz erhält. „Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass viele dieser Arbeitsmigranten auch gefährdet sind und in schreckliche Situationen der Ausbeutung geraten können“, fährt Strik fort.
Dieses Gesetz gibt Wanderarbeitnehmern das Recht, jederzeit den Arbeitgeber zu wechseln. Bisher gilt ihre Arbeitserlaubnis für einen Arbeitgeber. Bei vorzeitiger Beendigung ihrer Tätigkeit ist es ihnen derzeit nicht gestattet, für die verbleibende Zeit der Aufenthaltserlaubnis eine andere Arbeit aufzunehmen. „Mit dem geänderten Gesetz durchbrechen wir das Abhängigkeitsverhältnis zu unseriösen Arbeitgebern“, sagt Strik.
PvdA-Europaabgeordnete Agnes Jongerius hat die Gesetzesänderung genutzt, um die Rechtsposition von Zeitarbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern zu stärken. Vor Arbeitsbeginn muss klar sein, wer der Arbeitgeber ist, auch wenn es sich dabei um eine Zeitarbeitsfirma oder einen Subunternehmer handelt. Auch der Gehalts- und Arbeitsplan muss klar sein.
„Zu oft werden Wanderarbeiter unter falschen Vorwänden hierher gebracht. „MigrantInnen aus Drittstaaten müssen ausdrücklich die gleichen Rechte eingeräumt werden wie ArbeitnehmerInnen aus dem EU“, sagt Jongerius.
„Die Liste der Ausnahmen im bisherigen Gesetz war länger als die Liste der Gleichberechtigung. Wir konnten dies klären und ergänzen, beispielsweise mit dem Recht auf Tarifverhandlungen. Auch EU-Länder müssen künftig stärker überwachen, ob Gleichberechtigung gewahrt wird, unter anderem durch Inspektionen.