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Neue Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der EU für Migranten

Iede de VriesIede de Vries
Für Saisonarbeitskräfte und Zeitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern wird es in der Europäischen Union eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geben. Dieses neue Gesetz regelt den Zugang legaler Migranten von außerhalb der EU zum europäischen Arbeitsmarkt, insbesondere bei der Ernte in der Land- und Gartenwirtschaft.
Afbeelding voor artikel: Nieuwe verblijfs- en werkvergunning in EU voor migranten

Die Single Permit-Richtlinie wurde am Mittwoch mit 465 Stimmen angenommen, bei 122 Gegenstimmen. Es wurde umfangreich zwischen Sozialministern und dem Europäischen Parlament verhandelt.

Das neue Gesetz ist eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, mit der legale Migranten von außerhalb der EU in einem einzigen Verfahren sowohl ein Aufenthaltsrecht als auch Zugang zum europäischen Arbeitsmarkt erhalten. „Dies ist wirklich ein Gewinn für alle, mit dem wir Migranten einen sicheren, legalen Zugang zur EU bieten können und gleichzeitig Engpässe in wichtigen Sektoren unseres Arbeitsmarktes schließen“, findet die Grünen-Europaabgeordnete Tineke Strik

Sie erreichte in den Verhandlungen, dass die Entscheidungsfristen verkürzt werden und dass Leiharbeitskräfte einen besseren Rechtsschutz erhalten. „Dennoch dürfen wir nicht vergessen, dass viele dieser arbeitenden Migranten auch verletzlich sind und in schreckliche Ausbeutungssituationen geraten können“, fährt Strik fort. 

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Mit diesem Gesetz erhalten Migranten das Recht, während ihres Aufenthalts den Arbeitgeber zu wechseln. Bisher ist ihre Arbeitserlaubnis nur für einen Arbeitgeber gültig. Wenn ihr Auftrag früher endet, dürfen sie derzeit in der verbleibenden Zeit der Aufenthaltserlaubnis keine andere Arbeit annehmen. „Mit dem angepassten Gesetz durchbrechen wir die Abhängigkeitsbeziehung von zwielichtigen Arbeitgebern“, so Strik. 

Die PvdA-Europaabgeordnete Agnes Jongerius nutzte die Gesetzesänderung, um die Rechtsposition von temporären Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Ländern zu stärken. Bevor ihre Arbeit beginnt, muss klar sein, wer der Arbeitgeber ist, auch wenn es sich um eine Zeitarbeitsfirma handelt oder wenn sie über einen Subunternehmer arbeiten. Ebenso müssen Gehalt und Arbeitsplan klar sein. 

„Allzu oft werden Arbeitsmigranten unter falschen Vorwänden hierher gelockt. Arbeitsmigranten aus Drittstaaten müssen ausdrücklich die gleichen Rechte bekommen wie Arbeitnehmer aus der EU“, meint Jongerius. 

„Die Liste der Ausnahmen war im vorherigen Gesetz länger als die Liste der gleichen Rechte. Wir konnten das klären und ergänzen, zum Beispiel mit dem Recht auf kollektive Verhandlung. Zudem müssen die EU-Länder künftig verstärkt kontrollieren, ob die gleichen Rechte eingehalten werden – unter anderem durch Inspektionen. 

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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