Die Europäische Union unternimmt Schritte zur Bekämpfung des online Sexualmissbrauchs von Kindern, gibt jedoch eine verpflichtende Kontrolle privater Nachrichten auf. Nach jahrelangen Debatten liegt der Schwerpunkt weiterhin auf freiwilligen Maßnahmen und vorübergehenden Regeln.
Nicht nur die Porno-Industrie nutzt verschlüsselte Nachrichten über Internet- und Telefoniekanäle (Verschlüsselung) zur Verbreitung von Fotos und Videos, sondern auch Kriminelle versuchen, ihre Kontakte so geheim wie möglich zu halten.
Die Europäische Union legt deshalb den internationalen Internetanbietern (genau wie den großen Big-Tech-Konzernen wie Google und Facebook) freiwillige Auflagen auf, zog aber auch die Einführung von Verpflichtungen in Betracht. Eine solche Verpflichtung wäre das Abfangen von Inhalten verschlüsselten App-Verkehrs.
Kritiker nennen das Abfangen und Öffnen abgeschlossener Nachrichten einen Eingriff in die Privatsphäre; andere bezeichnen es als eine Form des Schutzes der Gesellschaft. Der Vorschlag einer verpflichtenden Überprüfung von Nachrichten hatte lange Zeit Blockaden hervorgerufen.
Um den festgefahrenen Prozess in Bewegung zu bringen, wurde nun ein abgeschwächter Ansatz gewählt. Eine verpflichtende Aufspürung wird nicht eingeführt, während Anbieter die Möglichkeit behalten, nach verbotenem Material zu suchen und dieses zu melden.
Online-Dienste müssen Risiken für Missbrauch abschätzen und Maßnahmen ergreifen, um diese zu begrenzen. Dabei geht es um Prävention, das Entfernen von festgestelltens Material und die Unterstützung von Opfern.
Die Verhandlungen zwischen den europäischen Ministern und dem Europäischen Parlament sind noch im Gange. Dabei sollen die unterschiedlichen Positionen zusammengeführt werden, die von strengen Schutzmaßnahmen bis zu harten Garantien für Privatsphäre und Verschlüsselung reichen. Wie das endgültige Ergebnis ausfällt, ist noch unklar.

