Die Europäische Kommission bringt neue Regeln für Urlaubsvermietungswebsites wie Airbnb und Booking.com heraus. Vermietungsplattformen werden verpflichtet, Informationen über Buchungen mit den Kommunalverwaltungen zu teilen. Dadurch können Gäste und Vermieter die lokale Touristensteuer nicht länger umgehen.
Buchungsseiten müssen künftig, sofern es eine kommunale Verordnung gibt, jeden Monat Auskünfte darüber geben, wie viele Nächte ein Haus oder eine Wohnung vermietet wurde und an wie viele Personen. Für B&B-Vermieter bedeutet das auch, dass das Finanzamt Einblick erhält.
Die Europäische Kommission macht zudem deutlich, dass es den Stadtverwaltungen und anderen Behörden selbst überlassen bleibt, die Regeln für Urlaubsvermietung festzulegen. Die niederländische Europaabgeordnete Kim Van Sparrentak (GroenLinks): „Hin und wieder ein freies Zimmer zu vermieten ist natürlich in Ordnung. Es sind jedoch vor allem Investoren, die bislang den Ton angeben.“
„Das schnelle Wachstum der Urlaubsvermietung verkleinert das Wohnungsangebot, treibt die Immobilienpreise in die Höhe und setzt die Lebensqualität in den Städten unter Druck. In Amsterdam besteht 72 % des Angebots auf Airbnb aus kompletten Wohnungen, die durchschnittlich 171 Nächte vermietet werden und 32.000 Euro einbringen. Damit ist diese Vermietung kein Nebenverdienst mehr, sondern ein Geschäftsmodell.“
Mit den jetzt vorgestellten Plänen liegt es nun an den EU-Ländern und dem Europäischen Parlament, diese Regeln weiter auszuarbeiten und über ein Abkommen zu verhandeln. Van Sparrentak wird im Namen der Europäischen Grünen über die Regeln verhandeln.
Wenn die Regeln in Kraft treten, kann auch die niederländische (lokale) Gesetzgebung zur touristischen Vermietung besser durchgesetzt werden.

