Das Europäische Parlament hat beschlossen, die Einführung des neuen Gesetzes gegen die Entwaldung nicht nur um ein Jahr zu verschieben, sondern auch einige Teile davon zu ändern. Allerdings kommt es beim Gesetz zu Verzögerungen, die durch die Europäische Kommission verursacht wurden, die nicht in der Lage war, die notwendigen Umsetzungstechniken rechtzeitig zu entwickeln.
Die Europäische Kommission hat kürzlich angedeutet, dass sie nicht in der Lage sein wird, die notwendigen Methoden und technischen Leitlinien rechtzeitig zu entwickeln. Dies hat in verschiedenen Sektoren zu Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit und des zunehmenden Verwaltungsaufwands des Gesetzes geführt. Um den Unternehmen mehr Zeit zur Vorbereitung zu geben und unnötige Komplexität zu vermeiden, hat das Europäische Parlament nun einer einjährigen Verschiebung bis Ende 2025 zugestimmt.
Das Gesetz zielt darauf ab, den Import von Produkten aus abgeholzten Gebieten in Südamerika und Asien zu verbieten. Das Gesetz verlangt von Unternehmen den Nachweis, dass ihre Produkte nicht aus kürzlich abgeholzten Gebieten stammen. Dazu gehören Produkte wie Palmöl, Soja, Holz, Kakao und Rindfleisch.
Importierende europäische Unternehmen müssen detaillierte Informationen über die Herkunft ihrer Produkte bereitstellen, um den strengen Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Transparenz gerecht zu werden. Diese Initiative gilt als Meilenstein im Kampf gegen die weltweite Abholzung der Wälder, die insbesondere in tropischen Regionen große ökologische Schäden verursacht.
Das Parlament hat auch einige Änderungen vorgenommen, die nach Ansicht der Gegner eine Verwässerung des ursprünglichen Gesetzes darstellen. Umweltorganisationen befürchten, dass die Anpassungen die Wirksamkeit des Gesetzes untergraben könnten. Gleichzeitig gibt es Stimmen, die behaupten, dass diese Änderungen notwendig seien, um sicherzustellen, dass das Gesetz auch für kleinere Unternehmen und Produzenten praktikabel bleibe.
Eine Folge dieser Änderungen ist, dass nun eine neue Verhandlungsrunde zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Ministern begonnen werden muss. In dieser erneuten Konsultation können die (neue) Europäische Kommission und die Fraktionen im Europäischen Parlament die Diskussion über zuvor eingereichte (aber abgelehnte) Vorschläge erneut anregen. Dieser Prozess könnte die Umsetzung des Gesetzes weiter verzögern und zu zusätzlicher Unsicherheit sowohl für Unternehmen als auch für politische Entscheidungsträger führen.