Ein belgisches Gericht hat eine Baugenehmigung fĂŒr einen HĂŒhnerstall aufgehoben, wodurch das PAS-Stickstoffprogramm infrage gestellt ist und möglicherweise weitreichende Folgen hat.
Erstmals setzte ein belgischer Richter eine Genehmigung ausschlieĂlich aus dem Stickstoffargument auĂer Kraft. In den flĂ€mischen Medien wird bereits von âniederlĂ€ndischen ZustĂ€ndenâ gesprochen.
Der HĂŒhnerstall liegt in der NĂ€he eines wertvollen Naturschutzgebiets, das Teil des Natura 2000-Netzwerks ist. Laut dem Richter kann der flĂ€mische Landwirt nicht nachweisen, dass das Naturschutzgebiet durch seine AusbauplĂ€ne nicht weiter beschĂ€digt wird.
Da 80 Prozent der belgischen Natura 2000-Gebiete unter zu viel Stickstoff leiden, verstöĂt Flandern nach Ansicht der EU seit einigen Jahren gegen die Habitatrichtlinie.
Die flĂ€mische Zeitung De Standaard verweist auf Niederlande, die ebenfalls versuchten, die Habitatrichtlinie mit einer kreativen Stickstoff-BuchfĂŒhrung zu umgehen. Diese niederlĂ€ndische ârechtliche Lösungâ wurde jedoch vom EuropĂ€ischen Gerichtshof kassiert. Dadurch wurden ĂŒber Nacht 18.000 Projekte gestoppt.
FĂŒr Genehmigungen nach dem Umwelthaftungsgesetz ist Belgien in drei Zonen eingeteilt: rote, orange und grĂŒne Gebiete. In roten Gebieten mĂŒssen Umweltbelastungen gestoppt und reduziert werden, in orangen Gebieten darf die Belastung nicht zunehmen.
In den grĂŒnen Zonen mĂŒssen Landwirtschaftsbetriebe, die ihren Viehbestand erweitern wollen, in einem UmweltvertrĂ€glichkeitsbericht angeben, wie stark ihr StickstoffausstoĂ steigen wird. Dies muss von unabhĂ€ngigen Gutachtern geprĂŒft werden.
Nur wenn der erwartete Stickstoffanstieg unter fĂŒnf Prozent bleibt, ist ein UmweltvertrĂ€glichkeitsbericht nicht erforderlich. Der Rat fĂŒr Genehmigungsstreitigkeiten entscheidet nun, dass stets eine Untersuchung notwendig ist, unabhĂ€ngig vom erwarteten Anstieg. Die FĂŒnf-Prozent-Grenze sei laut Rat wissenschaftlich nicht begrĂŒndet.
In einer Stellungnahme erklÀrte die flÀmische Ministerin Zuhal Demir, dass die genauen Folgen des Urteils noch analysiert werden, aber es nach ihrer EinschÀtzung wohl nicht zu einem vollstÀndigen Genehmigungsstopp wie in den Niederlanden kommen werde.

