Im flämischen Parlament in Antwerpen und in der belgischen Landwirtschaft ist eine intensive Diskussion über die Stickstoffproblematik ausgebrochen. Nachdem letzte Woche eine gerichtliche Entscheidung die flämische PAS-Registrierung der Stickstoffemissionen ausgesetzt hat, muss ab sofort für jede neue Aktivität ein vollständiges UVP-Verfahren durchlaufen werden.
Im Limburger Kortessem wollte ein Geflügelbetrieb einen zusätzlichen Stall für etwa 80.000 Hühner errichten. Dadurch würde das Unternehmen 6.850 Kilogramm Stickstoff pro Jahr ausstoßen. Laut Richter kann der flämische Viehhalter nicht nachweisen, dass das Naturschutzgebiet durch seine Erweiterung nicht weiter beeinträchtigt wird.
Da 80 Prozent der belgischen Natura-2000-Gebiete mit zu viel Stickstoff belastet sind, verletzt Flandern seit mehreren Jahren die Habitat-Richtlinie. Es war das erste Mal, dass ein belgisches Gericht eine Genehmigung ausschließlich aufgrund des Stickstoffarguments ausgesetzt hat. In den flämischen Medien wird bereits von „niederländischen Zuständen“ gesprochen.
Die flämische Ministerin für Wirtschaft und Landwirtschaft Hilde Crevits (CD&V) sagte im Parlamentsdebatte, dass möglicherweise harte, einschneidende Maßnahmen nötig sein werden. Ihre Umweltkollegin Ministerin Zuhal Demir (N-VA) erklärte, dass die Behörden künftig bei jedem (Genehmigungs-)Antrag vorsichtig sein und jede vorliegende Akte individuell bewerten müssen.
Aus der aktuellen Debatte wurde auch klar, dass belgische Beamte seit Jahren versuchen, eine ausreichende rechtliche Grundlage für die PAS-Registrierung zu schaffen, und dass die Gerichtsentscheidung keine vollständige Überraschung darstellt. Dies führte jedoch zu Vorwürfen, dass die Regierung und die Ministerien in den vergangenen Jahren nicht genügend unternommen hätten.
Ministerin Crevits sagte, die Regierung erwarte viel Rückgang von Stickstoff durch innovative Verbesserungen, machte aber auch deutlich, dass vor allem im Intensivtierhaltungsbereich Maßnahmen erforderlich seien. Dabei gehe es nicht nur um „Stickstoff in der Luft“, sondern auch um „Chemikalien im Boden und Trinkwasser“ sowie „Biodiversität in der Landwirtschaft“.
Die flämischen Minister haben nun den Auftrag erhalten, einen rechtlich wasserdichten endgültigen flämischen Plan gegen die Stickstoffverschmutzung zu erstellen. Dies kann nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im übrigen Belgien große Auswirkungen auf verschiedene Immissionsgenehmigungen und Bauvorhaben haben.
Für Immissionsgenehmigungen in Belgien gibt es drei Gebietskategorien: Rot, Orange und Grün. In roten Gebieten muss die Umweltbelastung gestoppt und zurückgedrängt werden, in orangen Gebieten darf sie nicht zunehmen. In den grünen Zonen müssen Landwirtschaftsbetriebe, die expandieren wollen, in einem Umweltverträglichkeitsbericht angeben, wie stark ihre Stickstoffemissionen steigen werden. Dies muss von unabhängigen Experten überprüft werden.
Nur wenn das erwartete Stickstoffwachstum unter fünf Prozent bleibt, ist kein UVP-Bericht erforderlich. Das Gericht hat jetzt entschieden, dass in jedem Fall eine Untersuchung notwendig ist – auch bei kleinen Steigerungen.

