Die Kursänderung folgt auf anhaltenden Druck aus der Landwirtschaft. Bauernverbände und Vertreter der Branche protestierten und äußerten sich öffentlich gegen die ursprünglichen Pläne.
Landwirtschaftsverbände reagieren verhalten positiv. Sie bezeichnen die Erhöhung der Schwelle als Schritt in die richtige Richtung und sprechen von Erleichterung für viele Familienbetriebe.
Gleichzeitig betonen sie, dass die Anpassung nicht alle Sorgen beseitigt. Ihrer Ansicht nach ist dies keine endgültige Lösung, und es bleiben Fragen zu den Auswirkungen auf einzelne Betriebe und Situationen.
Kern der Änderung ist, dass die Schwelle für die Erbschaftssteuer in der Landwirtschaft von 1 Million Pfund auf 2,5 Millionen Pfund steigt. Diese Grenze bestimmt, welcher Teil eines Erbes unter die Regelung für landwirtschaftliches Eigentum und Betriebsvermögen fällt.
Die Anpassung gilt sowohl für Agricultural Property Relief als auch für Business Property Relief. Es betrifft also nicht nur landwirtschaftliche Flächen, sondern auch Erbschaften anderer agrarischer Betriebsmittel.
Bis zu einem Wert von 2,5 Millionen Pfund gilt künftig eine vollständige Freistellung. Das bedeutet, dass über diesen Teil eines landwirtschaftlichen Erbes keine Erbschaftssteuer innerhalb dieser Regelungen erhoben wird. Berechnungen zufolge würde etwa 85 Prozent der agrarischen Erbschaften nicht mehr darunter fallen.
Für den Teil oberhalb der Grenze ändert sich ebenfalls die Systematik. Dort gilt keine vollständige Freistellung mehr, sondern eine teilweise. Für Ehepaare und Partner kann der Umfang größer ausfallen, da sie gemeinsam einen höheren Gesamtbetrag weitergeben können, da die Freistellung pro Person angewandt werden kann.

