Der Verband hatte im Namen einer veganen Familie eine Beschwerde gegen die kommunale Kindertagesstätte eingereicht, die während der Mittagspause zwar „normale“ Lunchpakete zubereitet, aber keine vegetarischen. Zudem durften die Eltern ihren Kindern kein eigenes Paket mitgeben.
Daher basierte der Rechtsstreit gegen die Schulbehörde auf der Beschwerde, dass die vegane Familie diskriminiert werde, da ihnen verwehrt werde, ihre Lebensweise auszuleben.
Wenn ihre Tochter die Kinderbetreuung besuchen würde, wäre die Familie nicht in der Lage, an ihrer moralischen Überzeugung festzuhalten, Tieren keinen Schaden zuzufügen, befand der Richter. Das Urteil erkannte das Recht von Veganern an, „nicht schlechter behandelt zu werden als Menschen ohne vegane Überzeugungen, die sich in einer vergleichbaren Lage befinden“.
Der Zugang zu veganen Mahlzeiten in Einrichtungen des öffentlichen Sektors, wie Kindergärten, sei laut dem Vegetarischen Verband in vielen Städten und Gemeinden Dänemarks „seit Jahren“ eine Herausforderung. Während einige dänische Krankenhäuser oder Kindergärten hervorragend veganes Essen zubereiten, bieten andere öffentliche Einrichtungen in anderen Kommunen dies gar nicht an.
Der Verband ist stolz darauf, diesen Fall – den ersten seiner Art in Dänemark – vor Gericht gebracht und gewonnen zu haben. In einem anderen dänischen Gericht läuft noch ein ähnlicher Fall, der ein Betriebskantine in einem Krankenhaus betrifft. In diesem ersten Fall erhielt die Familie eine symbolische Entschädigung von 1500 Euro, und die Gemeinde muss zudem deren Gerichtskosten übernehmen.

