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Deutsches Tierschutzgesetz: Schweine in wenigen Jahren in größeren Ställen

Iede de VriesIede de Vries

Der Deutsche Bundesrat hat nach jahrelangen Diskussionen einem neuen Tierschutzgesetz zugestimmt. Dadurch werden an Schweineställe viel strengere Anforderungen gestellt.

Das Landwirtschaftsministerium schätzt die Kosten für den Umbau der Schweineställe auf etwa 1,1 Milliarden Euro. Dabei können mindestens 300 Millionen Euro aus einem Förderprogramm für die Anpassung von Betriebsgebäuden genutzt werden, von denen einige Teile bereits in fünf Jahren fertiggestellt sein müssen, andere spätestens in zehn Jahren.

Die deutsche Bundesregierung hat über Jahre hinweg über die Verschärfung dieses Gesetzes gesprochen, das bereits zuvor vom Bundestag und von regionalen Parlamenten verabschiedet worden war. Einige Bundesländer wollten ein viel weiterreichendes Gesetz, während eher landwirtschaftlich geprägte Bundesländer dagegen waren.

Nach verschiedenen gescheiterten Versuchen und Kompromissvorschlägen hat der Bundesrat am Freitagabend einen plenaren Antrag genehmigt, der von den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen eingebracht wurde.

Das neue Gesetz schreibt unter anderem vor, wie lange Sauen im Abferkelstall bleiben dürfen. Dort haben die Sauen vorübergehend weniger Bewegungsfreiheit, um zu verhindern, dass sie ihre Ferkel totliegen. Außerdem wird ein Verbot für Stahlliegenboxen eingeführt.

Vor fünf Jahren hatte das Gericht festgestellt, dass die Situation in den damaligen Ställen rechtswidrig war, da die Schweine kaum ihre Beine ausstrecken konnten. Der aktuelle Vorschlag von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner sieht eine Vergrößerung der Liegeboxen vor, mit Flächen von mindestens 2,20 Metern Länge und 65 bis 85 Zentimetern Breite. Die Landwirte erhalten 15 Jahre Zeit, um ihre Ställe umzubauen.

Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner sagte dazu: „Wir fördern den Umstieg. Gleichzeitig wurde jetzt Rechtssicherheit und Planungssicherheit für Bauern in Deutschland geschaffen.“ Kleine und mittelgroße Betriebe sollen ebenfalls in der Lage sein, Sauen nachhaltig zu halten. Die Finanzierung hilft, die neuen Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen, so die deutsche Regierung.

Nach einer Übergangsfrist von acht Jahren dürfen Sauen nicht mehr in Kastenständen gehalten werden. Dann dürfen sie nur noch in der Gruppe gehalten werden. Fixierungen sind künftig nur noch kurze Zeit möglich. Der Gruppenraum muss eine Mindestfläche von fünf Quadratmetern pro Sau aufweisen. Futtertröge dürfen weiterhin verwendet werden. Außerdem muss ein Beschäftigungsbereich für die Tiere eingerichtet werden.

Die Abstimmung über größere Ställe war bereits im Februar von der Tagesordnung des Bundesrats gestrichen worden. Kurz nach dieser Verschiebung brach die Corona-Krise aus.
In der EU gibt es noch keine einheitliche Regelung zu Abferkelbuchten. In Dänemark, Niederlande und Österreich gibt es gesetzliche Vorschriften zum Aufenthalt in Abferkelbuchten, in Schweden ist diese Haltung seit 1988 verboten, in Großbritannien seit 1991.

Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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