Für weitere 289 zugelassene Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln befindet sich die in Deutschland verpflichtende Bewertung der hormonell störenden Wirkungen noch in Bearbeitung. Die Bundesregierung konnte laut der Beantwortung schriftlicher Anfragen im Bundestag keinen konkreten Zeitplan zu diesen Bewertungen angeben.
Die Zulassung neuer (chemischer) Mittel in der Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung ist in der Europäischen Union und in den EU-Mitgliedstaaten seit mehreren Jahren problematisch, unter anderem weil verschiedene Behörden Zuständigkeiten haben. Zudem verfügen viele EU-Länder nicht über die Fachkompetenz für die (Neu-)Bewertung verschiedenster chemischer und physikalischer Versuche und Untersuchungen.
Die Fraktion Die Linke im Bundestag hatte nach dem Stand des Fünf-Punkte-Plans von BMEL-Minister Cem Özdemir gefragt. Aus dessen Antwort geht hervor, dass sowohl mehrere Bundesministerien als auch Landesbehörden in Deutschland Zuständigkeiten innehaben. Dies ist in jedem EU-Land unterschiedlich geregelt. Außerdem hat die EU auch Zuständigkeiten hinsichtlich gesundheitlicher Fragen durch den Einsatz chemischer Mittel.
Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurden bis zum 19. Dezember 2024 insgesamt 134 Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln auf hormonell störende Effekte bewertet. Davon wurden bislang 19 Wirkstoffe als „gesundheitsschädlich“ und acht als „umweltgefährlich“ für Nicht-Zielorganismen eingestuft.
Die Notwendigkeit zum Handeln ist aus Sicht Brüssels wissenschaftlich belegt. Hormonell schädigende Stoffe finden sich nämlich in Alltagsprodukten wie Lebensmittelverpackungen und Kosmetika. Diese Stoffe können schon in sehr niedrigen Konzentrationen schwere Schäden verursachen. Die Gesundheitskosten hormonell störender Chemikalien in der EU wurden im Jahr 2016 auf etwa 163 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

