Auch der Handel und die Zucht von Haustieren wird strengeren Regeln unterworfen, und bei Verstößen drohen höhere Geldstrafen. So wird das Töten eines Tieres ohne „vernünftigen Grund“ bei Wiederholung künftig mit fünf statt drei Jahren Gefängnis bestraft. Für Versuche, ein Tier zu misshandeln oder zu töten, soll die Geldbuße von 25.000 Euro auf maximal 50.000 Euro erhöht werden.
Die Tierschutzorganisation „Vier Pfoten“ kritisierte „zahlreiche Mängel und Lücken“ in den Plänen sowie eine Abschwächung wichtiger Projekte wie das Verbot des Anbindens von Tieren. Die Verbraucherorganisation Foodwatch warf dem BMEL-Minister Cem Özdemir vor, der Bauernlobby nachzugeben.
Zwar werden einige gängige Praktiken in der Tierhaltung verboten oder müssen neuen Anforderungen entsprechen. Doch in den meisten Fällen gibt es kein Totalausnahm, sondern es werden weiterhin Ausnahmen erlaubt. Das reicht deutschen Tierrechtsaktivisten nicht aus.
Zukünftig wird das Kupieren der Schwänze bei Lämmern verboten sein, bei Ferkeln wird dies in Einzelfällen mit Richtlinien erlaubt sein.
Beim Anbinden von Vieh sollte grundsätzlich gelten, dass ein Tier nicht angebunden gehalten werden darf. Für kleine Milchviehhalter in Süddeutschland soll eine „Kombinationshaltung“ möglich bleiben. Das ganzjährige Anbinden von Milchkühen in Ställen wird spätestens in zehn Jahren verboten.
Ursprünglich war nur eine Übergangszeit von fünf Jahren vorgesehen. BMEL-Minister Cem Özdemir (Grüne) sprach von einem Kompromiss, um mehr Tierschutz mit Natur- und Artenschutz auf Alpen- und Bergwiesen zu verbinden.

