Vor dem Gericht in Frankfurt (Oder) hat der erste Zivilprozess eines deutschen Imkers gegen seinen Nachbarn, einen deutschen Landwirt, der seine Felder mit Glyphosat besprühte, begonnen. Dadurch geriet eine viel zu große Menge Chemikalien in den Honig.
In diesem Zivilprozess über die Verwendung von Glyphosat und kontaminierten Honig besprachen die beteiligten Parteien am Dienstag erstmals die tatsächliche und rechtliche Lage des Falls. Der Imker Sebastian Seusing fordert eine Schadensersatzzahlung von 70.000 Euro für den unverkäuflich gewordenen kontaminierten Honig. Insgesamt mussten mehr als viertausend Kilogramm Honig und Wachs vernichtet werden.
Zu Beginn des Prozesses ging es vor allem um den genauen Standort der mobilen Bienenstöcke und ob der Imker hierfür einen gültigen Mietvertrag besaß. Obwohl er die Erlaubnis der Forstbehörde hatte, seine Kästen im Waldbereich aufzustellen, stellte sich heraus, dass sie möglicherweise an einem anderen Ort standen. Der Mietvertrag soll nun das Eigentumsrecht klären.
Weiterhin gab es Meinungsverschiedenheiten darüber, wer wen über die Verwendung des Pflanzenschutzmittels oder das Aufstellen der Bienenstöcke hätte informieren müssen. Sollte das Gericht dem Imker recht geben, könnte das Urteil ein wichtiges Signal aussenden. Denn bisher tragen die Imker meistens selbst die Kosten für von außen verursachte Schäden.
Zu Beginn des Prozesses sagte der Richter, dass er frühestens am 14. September ein Urteil fällen werde und keine allgemeine Entscheidung über Schäden durch Glyphosat-Einsatz treffen werde.
Der Richter deutete jedoch bereits an, dass er aufgrund der besonderen Umstände eine Einzelfallentscheidung treffen wolle und kein allgemeines Urteil über die Verwendung von Glyphosat fällen werde. Inwieweit neue Fakten dies ändern können, bleibt abzuwarten.
Inzwischen haben Herr und Frau Seusing die Imkerei aufgrund der Verluste aufgegeben. Sie sind nun Mitarbeiter eines Bio-Bauernhofs.

