Doch innerhalb weniger Tage wurde davon in einem so großen Umfang Gebrauch gemacht, dass ein Gericht - nach Beschwerden von Tierschutzorganisationen - die Ausweitung nun ausgesetzt hat.
Ende November genehmigte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) Anträge von drei Kantonen, insgesamt zwölf Rudel abzuschießen. Dies sollte in den Monaten Dezember und Januar erfolgen. Nur Jagdaufseher und speziell ausgebildete Jäger durften an der Wolfsjagd teilnehmen.
Mit der Lockerung konnten wieder Wölfe abgeschossen werden, bevor sie Schäden verursachten. Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart; nur in berechtigten Fällen durften sie bejagt werden, wenn sie Schwellenzahlen überschreiten.
Nach einer ersten Zählung wurden seitdem in Graubünden acht der 44 ausgewiesenen Wölfe getötet und im Wallis 14 von den etwa 34, die im Visier standen. Die nun ausgesetzte Jagdgenehmigung erlaubte das Abschießen von sieben der dreizehn Wolfsrudel im Wallis, was etwa 34 Tieren auf eine geschätzte Population von 90 bis 120 Tieren entspricht.
In ganz Schweiz gibt es derzeit 32 Wolfsrudel mit insgesamt etwa 300 Wölfen. Im Jahr 2020 waren es noch elf Rudel mit über 100 Wölfen. Infolgedessen hat auch die Zahl der getöteten Nutztieren zugenommen: von 446 im Jahr 2019 auf 1.480 im vergangenen Jahr. Dies stellt vor allem in den südschweizerischen Alpenprovinzen mit vielen Schafen und Ziegen auf abgelegenen Weiden ein Problem dar.

