Das Urteil des Gerichts in Amsterdam könnte damit einen Präzedenzfall in Europa schaffen. Dies geschieht angesichts einer Welle von Beschwerden über Grok weltweit. Inzwischen arbeitet das Europäische Parlament an einem noch weitreichenderen Verbot der Verbreitung von Pornografie, wenn diese auch von Kindern angesehen werden kann.
Grok-Geldstrafe
Das Amsterdamer Gericht droht Internetunternehmen, die sich nicht an das Verbot der Fotosimulation halten, mit Geldstrafen von 100.000 Euro pro Tag. Das Gericht beauftragte xAI zudem, Grok auf X, ehemals Twitter, nicht anzubieten, solange das Unternehmen das Gerichtsgebot missachtet. X-Eigentümer Elon Musk hat bislang nicht auf das niederländische Verbot reagiert.
Die Anwälte des Unternehmens hatten zuvor erklärt, dass im Januar die Sicherheitsmaßnahmen verschärft wurden, um zu verhindern, dass Grok Fotos von echten Personen in aufreizender Kleidung bearbeitet – unter anderem durch Einschränkung der Bildgenerierung auf zahlende Abonnenten. Dies hielt das niederländische Gericht nicht für ausreichend.
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Weitreichenderes EU-Verbot
Die Europäische Kommission eröffnete im Januar ein formelles Verfahren gegen X aufgrund der Risiken, die mit der Einführung von Grok in der EU verbunden sind. Am Donnerstag unterstützte das Europäische Parlament zudem ein Verbot von KI-Apps, die sexuell explizite Bilder erstellen oder manipulieren.
Ein solches Verbot könnte bereits im Laufe dieses Jahres in Kraft treten. US-Tech-Unternehmen stellen sich gegen die europäischen Einschränkungen des Internetverkehrs und bezeichnen diese als Zensur.

