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Russischer MH17-Verdächtiger will vor niederländisches Gericht

Iede de VriesIede de Vries

Der russische MH17-Verdächtige Oleg Poelatov hat seinen Anwälten mitgeteilt, dass er eine Aussage machen möchte, eventuell vor Gericht am Flughafen Schiphol. Seine beiden niederländischen Anwälte haben ihm jedoch davon abgeraten, da gegen ihn ein internationaler Haftbefehl durch die Niederlande erlassen wurde.

Die beiden niederländischen Anwälte Sabine Ten Doesschate und Boudewijn van Eijck von der Kanzlei Sjöcrona Van Stigt haben ihren Mandanten letzten Mittwoch „irgendwo in Russland“ erstmals persönlich getroffen, wie sie heute Morgen bei der Wiederaufnahme des Prozesses im besonders gesicherten Gericht am Flughafen Schiphol bekanntgaben. Die anderen eine ukrainische und zwei russische Verdächtigen sind erneut nicht erschienen, lassen sich nicht vertreten und werden in Abwesenheit verhandelt.

Die beiden Anwälte berichten, dass ihr Mandant alle Vorwürfe bestreitet, dass er von nichts wisse, und dass das Gespräch ihnen neue Sichtweisen eröffnet habe. Sie werden neue Anträge auf ergänzende Ermittlungen stellen sowie die Vernehmung weiterer und anderer Zeugen beantragen.

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Die beiden Staatsanwälte Thijs Berger und Ward Ferdinandusse erklärten in einer ersten Reaktion, dass die Verteidigung bisher nichts Neues vorbringe: Schon zu Prozessbeginn im März habe sie gesagt, der Verdächtige wisse von nichts und bestreite alles. Sie befürchten offenbar eine Verzögerungstaktik.

Die Staatsanwaltschaft (OM) erklärt, dass Poelatov sehr wohl eine Rolle bei der Bewachung des Abschussortes gespielt habe und dafür Beweise in Form von abgehörten Gesprächen vorliegen. Darin ist unter anderem zu hören, wie der Mitverdächtige Sergey Doebinskiy Poelatov mitteilt, dass eine Buk-Rakete unterwegs sei. Die Anwälte bestätigten, dass Poelatov in den abgehörten Telefonaten zu hören ist.

Außerdem wiederholten die Anwälte ihren Wunsch, mehr und andere Zeugen zu hören, wobei sie ihre Anträge für weitere Ermittlungen noch formulieren müssen. Die Ermittlungsrichterin und der Vorsitzende des Mehrfachgerichts hatten sich diesbezüglich zuvor zurückhaltend gezeigt, scheinen der Verteidigung jedoch bis spätestens Anfang November Zeit geben zu wollen, solche Anträge auf „ergänzende Ermittlungen“ schriftlich einzureichen.

Hierbei spielt auch eine Rolle, dass die Anwälte der Ansicht sind, der frühere belastende Untersuchungsbericht des Sicherheitsrats (OVV) dürfe in diesem Verfahren nicht als Beweismittel verwendet werden oder dass sie alle befragten Sachverständigen und deren Beweismaterial in diesem Prozess persönlich laden dürfen.

Am 19. Juni 2019, fünf Jahre nach dem Abschuss des malaysischen Passagierflugzeugs MH17, nannte das internationale Gemeinsame Ermittlungsteam (JIT) vier Verdächtige, die mutmaßlich an dem Transport des Buk-Raketensystems beteiligt waren.

Drei von ihnen sind Russen: Igor Girkin (Strelkow), ehemaliger Oberst beim russischen Geheimdienst FSB und ehemaliger sogenannter Verteidigungsminister der sogenannten „Volksrepublik Donezk“; Sergey Dubinskiy, General des Nachrichtendienstes der russischen Streitkräfte und Leiter des sogenannten „Hauptnachrichtendienstes der Volksrepublik Donezk“; Oleg Pulatov, Oberstleutnant des wichtigsten Nachrichtendienstes des Generalstabs der russischen Streitkräfte. Der vierte Verdächtige ist Leonid Kharchenko, ein ukrainischer Staatsbürger.

Der Flug MH17 von Malaysia Airlines, unterwegs von Amsterdam nach Kuala Lumpur, wurde im Juli 2014 über dem Osten der Ukraine abgeschossen. An Bord waren 283 Passagiere und 15 Besatzungsmitglieder. Sie alle starben. Das JIT berichtete, dass das Flugzeug mit einem Buk-Raketensystem abgeschossen wurde, das der 53. Brigade für Flugabwehrraketen der russischen Streitkräfte gehört, die in der russischen Stadt Kursk stationiert ist.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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