Gänse wie Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse verursachen immer mehr Schäden an Äckern und Grünland. Besonders entlang der norddeutschen Westküste auf verschiedenen deutschen Watteninseln haben sich die Probleme laut landwirtschaftlichen Organisationen verstärkt.
Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse dürfen nun vom 16. Juli bis zum 31. Januar bejagt werden. Die erweiterten Jagdzeiten gelten jedoch keineswegs für die streng geschützten Brandgänse; auf diese darf von Oktober bis Ende Februar Jagd gemacht werden.
Die Brandgans ist als geschützte Art in der EU-Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Deshalb darf sie nur in Ausnahmefällen getötet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass dadurch erheblicher landwirtschaftlicher Schaden verhindert wird und keine anderen Möglichkeiten bestehen.
Auch die Jagdregeln für Dachse werden in Schleswig-Holstein angepasst. Diese Tiere dürfen nun das ganze Jahr über an bestimmten Stellen, wie auf Deichen und Böschungen, bejagt werden. Durch ihr Graben gefährden sie dort die Wassersicherheit.
Der CDU-Landwirtschaftsminister des Bundeslandes hat diese Ausweitung ohne Zustimmung seines grünen Umweltkollegen und ohne Parlamentserlaubnis in Kiel beschlossen. Nach der Verwaltungsaufteilung ist das auch nicht erforderlich.
Naturorganisationen haben bereits rechtliche Schritte gegen die Entscheidung angekündigt. Sie äußern Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Gänsepopulationen und die breiteren ökologischen Folgen. Landwirtschaftsorganisationen begrüßten die Entscheidung. Landwirtschaftsminister Schwarz versicherte, die Lage werde aufmerksam überwacht und die Regeln bei Bedarf angepasst.

