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Schweizer Tierschutzvereine ‚stören‘ Wolfsjagd durch Waldspaziergänge

Iede de VriesIede de Vries

Schweizer Juristen prüfen, ob das absichtliche Stören der Wolfsjagd strafbar gemacht werden kann. Auf diesem Weg will die Schweizer Justiz den lauten ‚Wanderungen‘ und ‚Fotokursen‘ ein Ende setzen, die Tierschutzvereine genau dann durchführen, wenn Jäger auf den Alpenwiesen nach zwei jungen Wölfen suchen.

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) erteilte im August die Erlaubnis, zwei junge Wölfe aus ihrem Rudel zu erschießen, nachdem Nutztiere angegriffen worden waren. Jäger haben in der Region Marchairuz mehrere Treibjagden organisiert, bisher jedoch ohne Erfolg. Die erteilte Jagdbewilligung läuft im März ab.

Die Jagden wurden regelmäßig durch Spaziergänger oder Fotografen gestört und unterbrochen. Diese Personen kamen extra an die Orte, um das Erschießen der beiden Jungwölfe zu verhindern. Sobald sich Publikum in der Umgebung befindet, dürfen die Jäger nicht schießen.

Das Wolfsrudel – das erste seit 150 Jahren im Kanton Waadt – besteht aus vier ausgewachsenen Wölfen und fünf Jungtieren. Der Kanton konzentriert sich auf die zwei jungen Tiere, die im vergangenen Jahr geboren wurden, da das Töten der ausgewachsenen Wölfe gesetzlich verboten ist. Ende September gaben die Behörden bekannt, dass sich im Kanton ein zweites Wolfsrudel etabliert hat.

Am 9. Oktober demonstrierten etwa 150 Tierliebhaber am Marchairuz-Pass und forderten den Kanton auf, die Jagderlaubnis für die zwei jungen Wölfe zurückzuziehen. Drei Wochen zuvor hatten sich am Fuße des Mont-Tendre etwa 250 besorgte Schweizer Bauern und Hirten aus dem waadtländischen Jura versammelt.

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Dieser Artikel wurde von Iede de Vries geschrieben und veröffentlicht. Die Übersetzung wurde automatisch aus der niederländischen Originalversion generiert.

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