Die Reform modernisiert die bestehende europäische Gesetzgebung und macht klar, welches Land für die soziale Sicherheit zuständig ist, wenn Grenzgänger in mehreren Ländern tätig sind. Nationale Stellen werden verpflichtet, Informationen schneller auszutauschen, um Fehler, Missbrauch und Leistungsbetrug besser aufzudecken. Außerdem soll die Bekämpfung von Konstruktionen mit sogenannten Briefkastenfirmen verstärkt werden.
Grenzgänger
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Lage der Grenzgänger. Bisher wurde Arbeitslosengeld bei vollständigem Jobverlust in der Regel vom Land gezahlt, in dem der Arbeitnehmer wohnte. Künftig verlagert sich diese Verantwortung in vielen Fällen auf das Land, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat. Wer mindestens 22 aufeinanderfolgende Wochen im Arbeitsland beschäftigt oder dort versichert war, erhält die Leistung aus diesem Land. Dadurch wird die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Mitgliedstaaten klarer.
Keine Verzögerungen
Luxemburg konnte während der Verhandlungen eine außergewöhnlich lange Übergangsfrist durchsetzen. Dadurch erhält die luxemburgische Regierung zusätzliche Zeit, um Verwaltungsverfahren, IT-Systeme und den Datenaustausch mit den Nachbarländern anzupassen.
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Gewerkschaften begrüßen die Reform als Fortschritt. Sie betonen, dass Arbeitslosigkeit nicht nur eine finanzielle Angelegenheit sei. Auch die Begleitung in eine neue Beschäftigung, Zugang zu Weiterbildung, soziale Sicherung, Familienunterstützung und Rechtsschutz verdienen ihrer Meinung nach besondere Beachtung. Die Übergangszeit dürfe deshalb nicht genutzt werden, um notwendige Vorbereitungen aufzuschieben.
Vorherige Meldung
Für entsandte Arbeitnehmer werden die Bedingungen verschärft. Arbeitnehmer müssen künftig mindestens drei Monate bei der Sozialversicherung ihres Heimatlandes gemeldet sein, bevor sie vorübergehend in einem anderen EU-Land arbeiten dürfen. Zudem wird ein verpflichtendes System der vorherigen Meldung eingeführt, mit begrenzten Ausnahmen für sehr kurze Einsätze.

